Montatsrückblick November 2021
Ausgehend vom Grundsatz gemäss § 1 Flughafengesetz, wonach der Staat den Flughafen Zürich zur Sicherstellung seiner volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen fördert und dabei den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen des Flughafenbetriebs berücksichtigt, wird die Flughafenpolitik des Regierungsrats des Kantons Zürich bestimmt.