Alles Gute im neuen Jahr (VFSN)

Liebe Schneiserinnen
Liebe Schneiser
Unbeteiligte sind vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen. Dieses anerkannte Prinzip wird mit diskussionsloser Selbstverständlichkeit beim Strassen- und Bahnverkehr angewendet.
Mit baulichen Massnahmen (Trottoir, Umfahrungen, Lärmschutzwände) und Regulierungen, z.B. Tempo 30 werden Unbeteiligte vor den Gefahren und vom Lärm des Strassenverkehrs aktiv geschützt.