Europa-Gericht urteilt am Donnerstag (Landbote)
In der Klage macht die Schweiz vor allem die Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen und die Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss geltend. Als Hauptnutzerin des Flughafens Zürich werde sie am stärksten von diesen Beschränkungen getroffen.