Monatsrückblick Dezember 2009 (VFSN)
Liebe Mitglieder
Wenn es nicht so beschämend wäre, ginge es glatt als Witz des Jahres durch: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) lehnt im August unsere Beschwerde betreffend Gekröpften Nordanflug (GNA) ab. Begründung: Der GNA ist nicht nötig, es gibt ja als Alternative die Südanflüge. Ein paar Monate später erklärt das gleiche BVG die Südanflüge für zulässig.