Liebe Mitglieder
Wenn es nicht so beschämend wäre, ginge es glatt als Witz des Jahres durch: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) lehnt im August unsere Beschwerde betreffend Gekröpften Nordanflug (GNA) ab. Begründung: Der GNA ist nicht nötig, es gibt ja als Alternative die Südanflüge. Ein paar Monate später erklärt das gleiche BVG die Südanflüge für zulässig. Begründung: Es gibt keine Alternative.
Die wichtigsten News- Die entscheidende Frage der öffentlichen Anhörung: Wie wichtig sind die Südanflüge? (NZZ).
In seinem Plädoyer hat der VFSN belegt, dass sie ziemlich unwichtig sind, bestenfalls während 8 Tagen im Jahr allenfalls notwendig wären. Leider haben die Richter weder richtig zugehört noch es für nötig gehalten, ein Protokoll zu erstellen: Öffentliche Verhandlung in Bern: Plädoyer des VFSN (VFSN).
Nicht nur der VFSN befürchtet, dass das Urteil längst geschrieben ist, dass es eine reine Machtdemonstration war, alle Beschwerdegegner (nach zeitraubender Vorbereitungsarbeit) nach Bern zu zitieren: Eine richterliche Farce (Leserbrief ZSZ).
- Der Kantonsrat hat wichtige Teile unseres Referendums für ungültig erklärt. Uns bleibt nur noch der Gang vors Bundesgericht: Pisten-Referendum geht bachab nach Lausanne (NZZ).
- Wer keine Fakten hat, der versucht es eben mit gezielten Unwahrheiten. Etwas unbedarft, es ausgerechnet mit dermassen klaren Fakten zu machen: Erneut gezielte Falschinformation durch BFO (VFSN).
- Das im Artikel angesprochene Verhandlungsziel entspräche dem unglückseligen Staatsvertrag. Unendlich glücklich damit wäre natürlich unser Lieblingsbundesrat, auch die Bosse der Flughafen Zürich AG könnten gut damit leben. Dass das dicht besiedelste Gebiet jedes Wochenende immer noch um 6 Uhr Tagwache hätte, interessiert natürlich nicht: Morgens wieder von Norden? (NZZ).
- Zuerst liest man dies: Wie wichtig sind die Südanflüge? (NZZ).
Und dann das: Morgens wieder von Norden? (NZZ).
Und fragt sich anschliessend, ja was gilt denn jetzt: Ist die Piste 28 sicher oder nicht? (Leserbrief NZZ).
- In Schweden kein Problem, in der Schweiz unmöglich: Schweden landen im Segelflug (Spiegel).
- Durch die extreme, alle Fakten verleugnende Haltung einiger süddeutscher Politiker, bekommt die ganze Region einen schlechten Ruf. Zu Unrecht, es geht auch anders: Unternehmer kritisieren Landkreise (DVZ).
Was Landrat Bollacher nicht daran hindert, mit einer in höchster Eile zusammengeschusterten Studie erneut Öl ins Feuer zu giessen. Wenn die Argumente dieser Studie auf den Flughafen Stuttgart (liegt im gleichen Bundesland wie Waldshut) angewendet würden, müsste man diesen schliessen (wie alle anderen Flughäfen in Deutschland auch): Weniger Flüge statt mehr: Waldshut heizt den Fluglärmstreit an (TA).
Auch diverse Leserbriefschreiber zeigen sich befremdet über das Verhalten von Herrn Bollacher: 18\'800 deutsche Grenzgänger (Leserbriefe TA).
- Ein Glanzstück der besonderen Art ist dem BAZL gelungen: Alle kapazitätssteigernden Features der ursprünglich 19 Varianten wurden in 3 Varianten verpackt und alle 3 Varianten werden jetzt ins Objektblatt SIL übernommen. Das Ganze verkauft man der Bevölkerung auch noch als Planungssicherheit. Korrekt ausgedrückt heisst das allerdings: Der Flughafen hat die Sicherheit, dass er fliegen kann wo und wie immer er will, ohne auf die lästige Bevölkerung Rücksicht nehmen zu müssen. Diese Sicherheitsgarantien hätte man dem Flughafen schon vor Jahren auch ohne das SIL-Theater abgeben können und hätte so eine Menge Steuergelder gespart: SIL-Prozess Flughafen Zürich: alle drei Betriebsvarianten bilden Basis für Objektblatt (BAZL).
Die Medienmitteilung des VFSN: Ende eines Lügenmarathons (VFSN).
Wir fragen uns, was in dieser einseitigen Angelegenheit ausgeglichen sein soll: Der Bund sucht am Flughafen den Ausgleich (NZZ).
Und eine ganz optimistische Meinung, auch das tut zur Abwechslung gut: Südschneise: Bald Ruhe am Morgen? (20min).
- Das BVG hat sein Urteil über die Zulässigkeit bekannt gegeben: Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind zulässig (NZZ).
In nur 5 Arbeitstagen nach der öffentlichen Anhörung wurde das 434 Seiten dicke Urteil auf wundersame Weise erstellt: Bundesverwaltungsgericht: Südanflüge sind zulässig (VFSN).
Ungläubiges Kopfschütteln bis Wut über dieses Urteil auch in diversen Leserbriefen: Ost- und Südanflüge sind zulässig (Leserbriefe NZZ/TA).
Wir wollten wissen, wer die Richter sind, die dieses Urteil gefällt haben und haben zusätzlich noch ein paar Hintergrundinfos über das BVG zusammengestellt. Obwohl wir ausschliesslich öffentlich verfügbare Information verwendet haben, hatte das BVG ein Problem damit: Der VFSN bekam einen eingeschriebenen Brief mit der Bitte, den Beitrag vom Netz zu nehmen. Hat man Probleme, zu diesem Urteil und dessen Erarbeitung, zu stehen? Wer sind die Richter, die Südanflüge für zulässig beurteilen? - Ergänzt 28.12.09 (VFSN).
- Und zum Jahresabschluss die übliche "Erfolgsmeldung" vom "Wirtschaftsmotor" Luftfahrtindustrie, der auch dieses Jahr fleissig Milliarden von Steuergeldern vernichtet hat. Für 2010 sieht es nicht besser aus. Fragt sich, ob 2011 die alte Mär vom Wirtschaftsmotor immer noch geglaubt wird: IATA rechnet 2010 mit höheren Verlusten (aero).
Vor 5 Jahren...
- Bundesrat Leuenberger schrieb einen Leserbrief: Leuenbergers mediale Gegenkampagne (NZZ).
- Auch wenn es Bundesrat Leuenberger nicht wahrhaben will. Auch mit Staatsvertrag wäre es zu Südanflügen gekommen: Der VFSN wehrt sich gegen die Vorwürfe von Bundesrat Leuenberger (VFSN).
- Etwas unternehmen wäre besser, als sich Sorgen machen: «Das Anflugregime macht mir grosse Sorgen» (Swiss).
- Gemäss Bundesrat Leuenberger standen "Sondierungsgespräche" unmittelbar bevor. Wahrscheinlich hat er bewusst dort gebohrt, wo er garantiert nie Oel finden wird: Neue Gespräche um Anflugregime (eBund).
- Auch daraus ist ganz offensichtlich immer noch nichts geworden: Neuer Anlauf im Streit um Kloten notwendig (NZZ).
Ausblick und Anlässe:
- 07.02.2009 Mahnwache am Flughafen
- 07.03.2009 Mahnwache am Flughafen
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