Januar 2012
Freie Hand für Flughafen Zürich? (Südkurier)
Die Zweifel am Hochrhein und im Schwarzwald gegenüber Berlin wachsen. Von einer Verschärfung des Flugregimes gegenüber der Schweiz ist beim Bundesverkehrsministerium offenbar keine Rede mehr. Da wurde am Wochenende bekannt, dass der Verkehrsminister bereits Mitte September eine Änderung der Luftverkehrsverordnung für die An- und Abflüge verfügt hat.
«Kurzfristig schafft nur der Einsatz grösserer Flugzeuge Abhilfe» (TA)
Herr Ungricht, die Swiss hat mit 15,3 Millionen Passagieren den Rekord der Swissair aus dem Jahr 2000 übertroffen. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Gründe für den Erfolg?
Zunächst natürlich das grössere Angebot, sprich: mehr Flugzeuge. Und im Jahr 2010 hatte der Vulkanausbruch in Island noch auf die Passagierzahlen gedrückt.
«Es muss sofort zugeschlagen werden» (TA)
Ein Jahr zog seit seinem Rücktritt ins Land. Doch erst kürzlich gestand Moritz Leuenberger ein, wie er als Politiker zweimal auf dem falschen Fuss erwischt wurde. Zuerst als Zürcher Justizdirektor, als 1993 ein Strafgefangener im Hafturlaub am Zollikerberg eine 20-jährige Pfadfinderin ermordete.
Monatsrückblick Dezember 2011 (VFSN)
Wir haben noch lange nicht verloren, aber auch noch nicht gewonnen. Gemäss Bundesgericht sind die Südanflüge weiterhin UNZULÄSSIG. Es ist notwendig und lohnt sich, wenn wir auch im 2012 dran bleiben.
Die wichtigsten News: &Itemid- Einmal mehr bespricht man zwischen Deutschland und der Schweiz das weitere Vorgehen ohne dass es wirklich vorwärts gehen würde.
Lösung im Fluglärm-Streit nicht in Sicht (MP)
Im Anflug auf den Schweizer Flughafen Zürich fliegen die meisten Maschinen über Süddeutschland. Die Lösung sollte ein Fluglärm-Staatsvertrag bringen. Doch die Hoffnung darauf ist verflogen.
In dem seit Jahren dauernden Fluglärm-Streit zwischen Deutschland und der Schweiz rechnet der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher (parteilos) nicht mehr mit einer Einigung. Die beiden Länder hätten zu unterschiedliche Interessen, sagte Bollacher in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Flughafen muss Hausbesitzer entschädigen (ZOL)
Die Flughafen Zürich AG muss der Besitzerin eines Mietshauses in der Gemeinde Opfikon eine Lärmentschädigung von gut 17 Prozent des Verkehrswertes bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Richter in Lausanne wiesen eine Beschwerde der Flughafen AG und des Kantons Zürich gegen einen Entscheid Bundesverwaltungsgerichts ab.