August 2003
Sonntagszeitung: Bazl: Leuenberger griff zu spät ein
Politiker und Fachleute schieben dem Bundesrat Mitschuld am Sicherheitsdebakel zu
Das Gerücht tauchte diese Woche auf und machte im engen Kreis oberster Verwaltungschargen die Runde: Angestellte des Bazl, die zu 20 Prozent als Piloten angestellt und den Rest anderweitig beschäftigt sind, sollen zu 100 Prozent in den Genuss der Pensionsvorzüge für Piloten gekommen sein: Ruhestand mit 58, Pensionsleistung wie ein «ganzer» Pilot.
NZZ: Waldshut fordert schärfere Verordnung
Süddeutscher Landkreis will maximal 60 000 Überflüge
Der Landkreis Waldshut beklagt sich über den fortgesetzten «Lärmexport» des Zürcher Flughafens. Mit einer Beschwerde beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wollen die süddeutschen Behörden ihrer Forderung nach höchstens 60 000 Anflügen Nachachtung verschaffen.
Harte Landung für BAZL-Direktor (NZZ)
André Auer tritt sofort zurück
Der Druck wurde offensichtlich zu gross: André Auer, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, tritt sofort zurück. Die Leitung des Amtes wird interimistisch von Max Friedli, dem Leiter des Bundesamts für Verkehr, übernommen. Auer war mehrfach ins Schussfeld der Kritik geraten.
BAZL: Flughafen Lugano: BAZL ordnet Änderungen bei Anflügen an
Das Anflugverfahren auf den Flughafen Lugano muss angepasst werden. Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ergeben, dass heute Anflüge erfolgen, die nicht mehr den internationalen Normen entsprechen. Konsequenz: Mehrere Flugzeugtypen, die heute Lugano anfliegen, dürfen künftig nicht mehr auf dem Instrumentensystem landen.
Das BAZL ignoriert seit Jahren Vorschriften und Gesezte (VFSN)
Sicherheit steht in diesem Bundesamt offensichtlich nicht immer an erster Stelle. Seit sechs Jahren werden bestehende Vorschriften vom BAZL nicht durchgesetzt.
NZZ: Südanflüge und Lärmgrenzwerte
Offene Rechtsfragen um Entschädigungsansprüche
Die Genehmigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt für Landungen aus Süden auf der Piste 34 des Flughafens Zürich liegt vor; die technischen Vorbereitungen sind im Gange, und als Termin für die Aufnahme der Südanflüge ist der 30. Oktober angekündigt. Noch lässt sich nur schwer ein Urteil über die Fluglärmbelastung bilden; ebenso gibt es noch viele offene Rechtsfragen bezüglich der Entschädigungsansprüche.
Die Stadt Zürich wehrt sich gegen Südanflüge (TA)
Der Stadtrat reicht vier Eingaben gegen die drohenden Südanflüge bei den Bundesbehörden ein. Er hat dafür ungewöhnlich scharfe Formulierungen gewählt.
Von Daniela Kuhn
Seine mehrfach angekündigten rechtlichen Schritte gegen die geplanten Südanflüge hat der Zürcher Stadtrat in die Tat umgesetzt. Vier Eingaben bei den Bundesbehörden sollen Südanflüge auf den Flughafen Kloten über das dicht besiedelte Gebiet im Norden der Stadt abwenden. Damit sind alle im Moment möglichen rechtlichen Schritte ausgeschöpft.
UVEK: Luftüberwachung wird ausgebaut
Die Überwachung der Lufthoheit der Schweiz wird ausgebaut und dadurch ausserdem die Flugsicherheit verbessert. Der Bundesrat hat entsprechende Grundsatzentscheide zur Einführung einer permanenten Luftraumüberwachung und zur Verbesserung bei der Finanzierung der Flugsicherung gefällt.
NZZ: Regierung für gekrümmten Nordanflug
Entgegennahme eines Postulats
stü. Die seit einiger Zeit erfolgenden, vermehrten Ostanflüge auf den Flughafen Zürich und die ab nächsten Herbst geplanten Südanflüge «können und dürfen» laut der Regierung «nur eine Übergangslösung sein». Damit das Korsett der deutschen Flugverbote auf andere Weise als durch Überflüge über dichtestbesiedeltes Gebiet gelockert werden kann, will die Regierung deshalb den Flughafen darin unterstützen, die Planungen für einen gekrümmten Nordanflug weiter voranzutreiben.