Die Stadt Zürich wehrt sich gegen Südanflüge (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Der Stadtrat reicht vier Eingaben gegen die drohenden Südanflüge bei den Bundesbehörden ein. Er hat dafür ungewöhnlich scharfe Formulierungen gewählt.

Von Daniela Kuhn

Seine mehrfach angekündigten rechtlichen Schritte gegen die geplanten Südanflüge hat der Zürcher Stadtrat in die Tat umgesetzt. Vier Eingaben bei den Bundesbehörden sollen Südanflüge auf den Flughafen Kloten über das dicht besiedelte Gebiet im Norden der Stadt abwenden. Damit sind alle im Moment möglichen rechtlichen Schritte ausgeschöpft.

Zwei Beschwerden gingen bei der Rekurskommission ein, die die Geschäfte des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation behandelt. Zum einen gegen die Genehmigung der Südanflüge, zum anderen gegen die Bewilligung eines Instrumentenlandesystems auf Piste 34. Im Weiteren hat der Stadtrat beim kantonalen Amt für Verkehr zuhanden der Bundesbehörden gegen den vor kurzem aufgelegten Sicherheitszonenplan Einsprache erhoben. Zudem verlangt die Stadt vom Bundesgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die vor einem Jahr den Beschwerden gegen die Änderung des Betriebsreglements entzogen worden war.

«Unverantwortbare Gefährdungen»

Nach Meinung der Zürcher Exekutive verstösst das Südanflugsszenario gegen das Umweltrecht des Bundes. Zudem sei indirekt ein zweites rechtliches Standbein gekappt worden, nämlich die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung. Eine solche wird vom Raumplanungsgesetz für alle Planungen zwingend vorgeschrieben: «Wo - wie im Fall der Südanflüge - die gesetzlich vorgeschriebene Planung jedoch nicht stattfindet, gibt es auch keine Möglichkeit demokratischer Mitwirkung.»

Zu guter Letzt wirft der Stadtrat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) fehlende Unbefangenheit vor, weil es Südanflüge bereits im vergangenen Oktober klar als genehmigungsfähig bezeichnet hatte, obschon es damals noch nicht im Besitz der notwendigen Unterlagen gewesen sei.

Die Formulierungen des Stadtrats sind ungewöhnlich scharf ausgefallen. So heisst es beispielsweise: «Bedenkt man, dass diese Mängel nicht ein untergeordnetes Verfahren betreffen, sondern dass das Bazl auf diesem Weg grünes Licht erteilt hat, um Zehntausende von Menschen in massivster Art und Weise in ihrer Gesundheit und in ihrem Wohlbefinden zu beeinträchtigen sowie unverantwortbaren Gefährdungen auszusetzen, so fällt es umso schwerer zu glauben, dass das bewährte, über Jahrzehnte gewachsene System von Rechtsstaat und Demokratie plötzlich versagen kann.»

Einstimmiger Beschluss

Nach Ansicht von Stadtrat Robert Neukomm liegt es nun auch im Interesse der nationalen Behörden, möglichst schnell auf die Eingaben der Stadt zu reagieren: «Würde die Bevölkerung am 30. Oktober vor vollendete Tatsachen gestellt, wäre das staatsrechtlich höchst bedenklich.» Dass der Stadtrat geschlossen hinter den Schritten steht, verrät Neukomm verklausuliert, wenn er sagt: «Niemand im Stadtrat ist für die Südanflüge.»

Er selber ist optimistisch. Es sei wie bei einem Fussballmatch: «Solange das Spiel nicht abgepfiffen ist, ist nichts entschieden.» Neukomm rechnet mit weiteren Eingaben aus der Bevölkerung. Für Interessenten sind im Internet daher unüblicherweise sowohl die Beschwerde gegen die Änderung des Betriebsreglements als auch die Einsprache gegen den Sicherheitszonenplan einzusehen.

 

TA, 21.08.2003

Mitteilung des Stadtrats
Beschwerde gegen die Änderung des Betriebsreglements (pdf-Dokument, 168 KB)
Einsprache gegen den Sicherheitszonenplan (pdf-Dokukment, 107 KB)