Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen zur Reduktion von Verspätungen am Flughafen Zürich. Bei der im SIL-Objektblatt definierten Anzahl Flüge nach 23 Uhr verlangt er Anpassungen.
Der Bund legt den Rahmen für den Betrieb der Schweizer Flughäfen im Objektblatt «Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt» (SIL) fest. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) überarbeitet und der Regierungsrat eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.
Der Regierungsrat erwartet, dass es in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus zwischen 23.00 und 23.30 Uhr zu einer Senkung der Anzahl Flüge kommt. Er begrüsst daher die vorgeschlagenen betrieblichen und baulichen Massnahmen, welche die Abläufe stabilisieren und so die Verspätungssituation am Abend verbessern. Dazu zählen insbesondere die lärmoptimierten Abflugrouten ab den Pisten 28, 32 und 34 sowie die Verlängerung der Pisten 28 und 32, welche die Zürcher Stimmbevölkerung 2024 mit klarer Mehrheit angenommen hat. Bezüglich Südstarts geradeaus bei Bise hat der Regierungsrat bereits in der Stellungnahem zum SIL-Objektblatt 2017 vom Bund verlangt, dass das Bisenkonzept zur Stabilisierung des Betriebs auf klar definierte, messbare und nachvollziehbare Wettersituationen beschränkt bleibt und ein Monitoring ausgewiesen wird. Diese Beurteilung gilt nach wie vor. Ebenfalls 2017 erachtete der Regierungsrat die Begründung für Südstarts geradeaus bei Nebel als nicht nachvollziehbar und verlangte entsprechend den Ausschluss aus dem SIL-Objektblatt.
Des Weiteren unterstützt der Regierungsrat die im SIL-Objektblatt vorgesehene Erhöhung der Lärmgebühren – eine Massnahme, die er bereits in seinem Flughafenbericht 2024 gefordert hat. «Mit höheren Lärmgebühren wird ein Anreiz für Airlines geschaffen, ihre Flüge so zu planen und abzuwickeln, dass Verspätungen reduziert und die nächtliche Lärmbelastung gesenkt werden», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Weniger Nachtflüge nach 23 Uhr
Für den Regierungsrat ist die vom Bund definierte Anzahl Flüge in der zweiten Nachtstunde nicht nachvollziehbar. Für die Berechnung des Gebiets mit Lärmauswirkungen geht der Bund von jährlich 3'200 Flugbewegungen zwischen 23.00 und 23.30 Uhr aus – eine Zahl, die der Flughafenpolitik des Kantons Zürich widerspricht. Diese verfolgt das Ziel, dass die Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch den Flugbetrieb möglichst gering gehalten und eine Balance zwischen dem Betrieb des Drehkreuzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach ungestörter Nachtruhe gewahrt wird. «Mehr Nachtflüge würden die Zahl der im Schlaf gestörten Personen deutlich erhöhen und den Bemühungen zur Einhaltung des Zürcher Fluglärm-Indexes zuwiderlaufen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Der Regierungsrat fordert daher, dass das Mengengerüst für die Berechnung des Lärmbelastungsgebiets in der zweiten Nachtstunde deutlich reduziert wird.