Die «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» strebt Änderungen des kantonalen Flughafengesetzes an, die sich nur mit einer weitgehenden Auslegung mit Bundesrecht vereinbaren lassen. Sie schafft unklare rechtliche Verhältnisse, weckt unerfüllbare Erwartungen und schadet gewichtigen Interessen des Kantons. Daher lehnt der Regierungsrat die Initiative ab.
Die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» verlangt, dass eine strikte siebenstündige Nachtruhe am Flughafen Zürich zwischen 23.00 und 6.00 Uhr vorgeschrieben und vom Kanton durchgesetzt wird. Hierfür soll das kantonale Flughafengesetz angepasst werden.
Die Gesetzgebung über die Luftfahrt liegt gemäss Bundesverfassung jedoch zweifelsfrei in der Kompetenz des Bundes. Dieser hat die Nachtflugordnung abschliessend geregelt und sieht eine Betriebszeit von 6.00 bis 23.00 Uhr zuzüglich eines bewilligungsfreien Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr vor. Anpassungen im kantonalen Flughafengesetz ändern daran nichts.
Die mit der Initiative geforderten Änderungen verstossen bei einer wortwörtlichen Umsetzung gegen Bundesrecht und müssten deshalb bundesrechtskonform ausgelegt werden. Da das geltende Recht den Spielraum des kantonalen Rechts bereits weitgehend ausschöpft, würde sich mit der Initiative praktisch nichts am heutigen Zustand ändern. Eine Annahme der Initiative würde daher einzig zu rechtlichen Unsicherheiten führen und unerfüllbare Erwartungen wecken.
Regierungsrat setzt sich für weniger Flüge nach 23.00 Uhr ein
Der Regierungsrat anerkennt aber das Anliegen einer ungestörten Nachtruhe ohne Fluglärm. Eine Reduktion der Flüge nach 23.00 Uhr ist daher ein erklärtes Ziel der kantonalen Flughafenpolitik. Zur Verbesserung der Pünktlichkeit sind operationelle Massnahmen der Flughafenpartner und Anpassungen an der Flughafeninfrastruktur notwendig. Dazu gehört unter anderem die im März 2024 vom Zürcher Stimmvolk mit einem Ja-Anteil von 61,7 % angenommene Vorlage zu den Pistenverlängerungen. Darüber hinaus werden technologische Entwicklungen zu leiseren Flugzeugen und damit weniger Lärm führen.
Initiative schadet Interessen des Kantons
Neben dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm setzt sich der Regierungsrat auch für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein, um den Wohlstand der Zürcherinnen und Zürchern zu sichern. Dem Flughafen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn als einziges interkontinentales Luftverkehrsdrehkreuz des Landes bindet er die Schweiz an die Welt an. Die täglichen Direktverbindungen zu den wichtigsten Metropolen in Europa und der Welt werden dank diesem Drehkreuz ermöglicht. «Von der hervorragenden Anbindung profitieren sowohl der Wirtschaftsstandort als auch die Bevölkerung», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Voraussetzung dafür sind konkurrenzfähige Betriebszeiten. Denn nur durch ein gut aufeinander abgestimmtes Zusammenspiel von Kurz- und Langstreckenflügen kann der Betrieb als Drehkreuz aufrechterhalten werden. Ein Vergleich mit anderen europäischen Konkurrenzflughäfen zeigt: Der Flughafen Zürich hat sehr kurze Betriebszeiten und diese wurden in den letzten 20 Jahren schrittweise um insgesamt zwei Stunden verkürzt. Carmen Walker Späh: «Die bestehende Regelung trägt sowohl dem Bedürfnis nach Fluglärmschutz als auch den Anforderungen von Wirtschaft, Fluggesellschaften und Reisenden Rechnung.»