Liebe MitgliederInnen
Im Mai blieb es am südlichen Himmel verhältnismässig ruhig.
Trotzdem regt sich im Hintergrund vieles zu Ungunsten eines befriedeten Südens.
Der VFSN bleibt wachsam.
Überbrückungsfinanzierung des Flughafens und der damit zusammenhängenden Betriebe
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die quasi bedingungslose Unterstützung der Flugindustrie, nicht nur zu Lasten der Lärmgeplagten und zu Lasten der Sicherheit, sondern auch zu Lasten des Steuerzahlers.
Im Gegensatz zu Deutschland und der EU, wo zuerst die Bedingungen genannt und danach Staatshilfen zugesagt wurden (TA, 30.5.), hat hier zulande der Bundesrat die Finanzierung beschlossen, das Parlament diese am 5. Mai durchgewinkt und nachträglich die vertraglichen Randbedingungen „ausgehandelt“. Da wurde aus unserer Sicht wiederum eine grosse Chance zur Einflussnahme bezüglich Abwicklung des An- und Abflugverkehrs zum und vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet vertan.
Gesuch der Plangenehmigung für das Projekt Umrollung Piste 28
Der Flughafen Zürich hat bei der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, ein Gesuch für den Bau neuer Abrollwege auf Piste 28 eingereicht. www.afv.zh.
Entgegen aller Absichtserklärungen im Gesuchsschreiben, steht für den VFSN fest, dass damit die Pisten schneller frei werden und eine apazitätssteigerung möglich wird. Allerdings betrifft dies mehr die östliche Region vom Flughafen. Unsere juristische Abklärung ergab, dass der VFSN und Mitbeteiligte aus dem Süden für eine Einsprache nicht legitimiert sind. Eine Mehrheit im Vorstand sieht somit keinen nachhaltigen Nutzen einer Einsprache und hat entschieden, von einer solchen abzusehen.
Alternative zur Hub-Strategie der Swiss
Das Geschäftsmodell der Swiss basiert darauf, die zur Auslastung ihrer weit überdimensionierten Langstreckenflotte fehlenden Lokalpassagiere als Umsteigepassagiere aus ganz Europa zu Dumpingpreisen nach Zürich zu holen. Mit der Entwicklung des Airbus A321 XLR (Extra Long Range) eröffnen sich für die Swiss und den in vielen Belangen überlasteten Flughafenbetrieb Zürich ganz neue Möglichkeiten, den bisherigen betrieblichen und bevölkerungsrelevanten Problemen erfolgversprechend zu begegnen. IP, 22.5 Die Hub-Panzertüre ist entriegelt Dies scheint auch Stephan Widrig, CEO der Flughafen Zürich AG, im Bilanz-Interview 5/20 erkannt zu haben, wenn er erklärt: „Ich könnte mir vorstellen, dass Airlines mit dem neuen Airbus A 321 XLR neue Direktflugverbindungen eröffnen – unser Ziel ist ja nicht, möglichst viele Transferpassagiere durch den Flughafen zu schleusen, sondern viele weltweite Zentren angebunden zu haben. Bisher geht das nur via Hub der Swiss. Wenn es aber zu Verlagerungen kommen sollte, müssen wir umdenken.“ Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Leserbrief des VFSN an die NZZ
In ihrem Gastkommentar vom 19.5.2020 „Mut statt Perfektionismus für die Zeit nach Corona“ blickt die Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späth (CWS ) mit einem 10-Punkte-Programm in die Zeit nach der Corona-Krise und schreibt u.a. dass „vieles nicht mehr so sein wird wie bisher. Altbewährtes muss Neuem weichen.“ CWS erwähnt auch den Wirtschaftsmotor Zürich.
Interessant und auffallend ist dabei, dass sie als Volkswirtschaftsdirektorin, kaum auf den Flughafen Zürich-Kloten zu sprechen kommt; wird dieser sonst doch von ihr und anderen Wirtschaftskapitänen immer wieder als eminent wichtig für den Wirtschaftsstandort Zürich angepriesen und entsprechend gefördert.
Hat Corona vielleicht ein Umdenken bei CSW ausgelöst, gerade wenn sie auf das hiesige, starke Ökosystem hinweist? Für die Strasse und die Schiene fordert sie ein Brechen der Verkehrsspitzen. Für den Flugverkehr fehlt jedoch die Forderung nach Masshalten und dem Anpassen an die lokalen Bedürfnisse. Der unter Punkt 8 erwähnte „Sprung von analog zu digital“ kann hierzu beitragen, so wie wir es in den letzten Wochen mittels Skype, Zoom etc. praktiziert haben.
Edi Rosenstein, Präsident Verein Flugschneise Süd – NEIN, Fällanden
Ausblick und Anlässe
Für die Unterschriftensammlung "Nur-ein-Flughafen-Initiative" (nur-ein-flughafen-initiative) wurde die Sammelfrist von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich neu berechnet.
Die neue Sammelfrist beginnt am 1. Juni 2020 und endet am 12. Oktober 2020. Bitte nutzen Sie die erneute Möglichkeit zur Unterschrift. Am besten gleich jetzt. Und wenn es wieder los geht mit den Südüberflügen, dann machen Sie häufig Gebrauch von der Reklamationsmöglichkeit über laerm@zurich-airport.com oder via 043 816 21 31.
Setzen Sie uns cc: bei Ihren E-Mails. Besten Dank.
Bis zum nächsten Monatsrückblick wissen wir hoffentlich wann die GV stattfinden wird.