Worüber stimmen wir am 25. November überhaupt ab? (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Mit der Abstimmung können wir „nur“ ein deutliches Zeichen gegen die widerrechtlichen Südanflüge und die zusätzlichen Ostanflüge sowie für einen vernünftigen Flughafen setzen - deshalb 2 x JA, Stichfrage pro Initiative.

I. Das Gesetz über den Flughafen Zürich (Flughafengesetz) vom 12. Juli 1999 wird wie folgt geändert:

Text Volksinitiative
Der Kanton Zürich wirkt, insbesondere im Bund, darauf hin, dass der Flughafen Zürich in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der von Flugemissionen betroffenen Wohnbevölkerung betrieben wird.
Namentlich darf die jährliche Zahl von Flugbewegungen des Flughafens 250\'000 nicht überschreiten und die Nachtflugsperre nicht weniger als neun Stunden betragen.

Text Gegenvorschlag
Der Staat wirkt darauf hin, dass eine Nachtflugsperre von sieben Stunden eingehalten wird. Werden 320\'000 Flugbewegungen erreicht ohne dass der Richtwert überschritten wird, fasst der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats Beschluss darüber, ob der Staat auf eine Bewegungsbeschränkung hin wirken soll. Der Beschluss des Kantonsrats unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der Regierungsrat legt einen Richtwert zur Begrenzung der Anzahl der vom Fluglärm stark gestörten Personen (AsgP) fest. Der Richtwert orientiert sich an den Flugbewegungen des Jahres 2000.
Die Behörden des Kantons Zürich wirken darauf hin, dass der Richtwert nicht überschritten wird. Sie ergreifen rechtzeitig die in ihrer Kompetenz stehenden Massnahmen und nehmen Einfluss auf die Flughafenbetreiberin
und auf den Bund.
Der Regierungsrat überwacht die Veränderung der Anzahl der vom Fluglärm stark gestörten Personen in Abstimmung mit den Vollzugsbehörden des Bundes. Er erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über diese Entwicklung, deren Ursachen sowie über die allenfalls eingeleiteten Massnahmen.

Wichtig:
Es wird nichts geschehen! Wir setzen nur ein Zeichen.

Volksinitiative wie auch Gegenvorschlag sind völlig unverbindlich. Bei beiden wird lediglich festgehalten, dass der Kanton/der Staat „darauf hinwirkt“, dass irgend etwas nicht überschritten oder eingehalten wird.

Bei einer Annahme der Initiative wird der Flughafen sicher nie geschlossen oder es wird kein einziger existierender Flug gestrichen. Eine Annahme der Initiative führt nie zu 250\'000 Flugbewegungen oder 9 Std. Nachtruhe (siehe Artikel NZZ vom 21.03.2007).

Trotz dieser eigentlich entmutigenden Tatsachen ist es sehr wichtig, dass alle Fluglärm-Betroffenen am 25. November Ihren Unmut an der Urne zum Ausdruck bringen und der Volksinitiative wie auch dem Gegenvorschlag zustimmen - 2 x JA - ein Zeichen setzen.
Damit kann jeder ein Zeichen gegen ein überbordendes Wachstum und für einen Flughafen Zürich mit Vernunft setzen - nicht mehr aber auch nicht weniger.

Stimmen Sie am 25. November  2 x JA  -  JA zum Flughafen + JA zur Vernunft

Vorstand VFSN


Absage an Plafonierungs-Initiative (NZZ, 21.03.2007)
Bundesrat Leuenberger nimmt Stellung vor Zürcher Fluglärm-Debatte

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