Die Reko Inum hat verfügt, dass die hängigen Beschwerdeverfahren gegen die «vorläufigen» Betriebsregelemente 5 und 6 zusammengelegt werden sollen. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass seit Mitte 2003 unzählige Beschwerden gegen die Einführung der Südanflüge erhoben wurden. Seither hat es die «unabhängige» Rekurskommission des Herrn Bundesrat Leuenberger unterstellten Uvek nicht geschafft (oder nicht schaffen dürfen), einen Entscheid über die Rechtmässigkeit der Südanflüge zu fällen, von einem bundesgerichtlichen Entscheid ganz zu schweigen. Die Vermutung liegt nahe, dass das Verfahren bewusst in die Länge gezogen wird. So könnte die Verzögerung darin begründet sein, den Zeitplan mit dem laufenden SIL-Prozess zu «koordinieren». Der SIL-Prozess endet mit einem Entscheid des Bundesrats, welcher nicht mehr anfechtbar ist. Damit könnten die bis dahin aufgelaufenen Beschwerdeverfahren mit dem Hinweis auf den unanfechtbaren SIL-Entscheid allesamt als gegenstandslos abgeschrieben werden, ohne dass jemals über die Rechtmässigkeit der Südanflüge entschieden werden musste. Damit dürfte für viele das Vertrauen in den Rechtsstaat endgültig verloren gehen, und es bliebe wohl jedem Einzelnen überlassen, wie weit er sich gegenüber dem Rechtsstaat noch verpflichtet fühlt.
Jürg Zwicky, Zumikon