Das BAZL hat es endlich bestätigt: Der gekröpfte Nordanflug ist machbar. Aber es werden immer noch Gründe aufgeführt, die eine sofortige EInführung herauszögern. Vorgeschobene Gründe, wie zwei Leserbriefe zeigen.
Leserbrief in der NZZ vom 20.12.05
"Deutscher Goodwill nötig? Weshalb? Die Publikation „Rechtsfragen rund um den Flughafen“ (http://www.noiseletter.ch/pub/Attach/050820-Griffel-Rechtsfragen-zum-Flughafen.pdf) sollte jedem Journalisten und jeder Journalistin zur Pflichtlektüre gemacht werden, bevor er/sie einen Artikel über das Anflugproblem veröffentlicht. Auch den Technokraten vom BAZL, insbesondere R. Cron, würde diese Lektüre gewiss nicht schaden. In diesem juristischen Werk kommen ausgewiesene Fachleute mit überzeugenden Argumenten zum Schluss, dass eine Einschränkung der An- und Abflüge vom und zum Flughafen Zürich durch die deutschen Behörden gegen luftfahrtrechtliche Verpflichtungen aus Staatsverträgen sowie gegen das Diskriminierungsverbot des Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG verstößt. Der angeblich notwendige Goodwill ist somit eine Farce.
Während somit schon die Haltung von Kurt Bodewig keine Rechtsgrundlage hat, wirkt jene von Bernhard Wütz im Hinblick auf den gekröpften Anflug zusätzlich menschenverachtend. Der von ihm ins Feld geführte rein flugtechnisch begründete Sicherheitsabstand hat nichts mit Landesgrenzen, sondern eben mit "Sicherheit" zu tun, also im schlimmsten Falle auch mit Absturzgefahr. Für Wütz ist die Sicherheit seiner süddeutschen, mindestens 1,8 km vom Gefahrenzentrum entfernten Bevölkerung also wichtiger als die der schweizerischen direkt im Gefahrenzentrum lebenden. Kommt hinzu, dass die Bevölkerungsdichte im Verhältnis 1:10 steht. Im Klartext: Das Leben eines Süddeutschen ist Wütz zehnmal mehr Wert als das eines Schweizers.
Wütz verbindet in Politbasar-Manier den gekröpften Anflug mit einer besseren Anbindung Süddeutschlands an den öffentlichen Verkehr. Mein Gegenvorschlag: Wir künden das Transitabkommen und sind die 40-t-Lastwagen los, die (nicht nur!) unser Reusstal und unsere Leventina verstinken, verpesten und verlärmen. Der frühere Zustand wird wieder hergestellt, wenn die Anflugbeschränkungen aufgehoben werden.
Was sind wir doch für ein Volk von Duckmäusern geworden, und dies gar dann, wenn das Recht auf unserer Seite steht!"
Rudolf Iseli
Drusbergstrasse 43
8053 Zürich
Leserbrief in der Zürichsee Zeitung, 21.12.05
Politische Gründe?
Lars Lindberg von der Firma Avtech ist ein echter Experte, denn seine Firma hat im Auftrag des Flughafens Zürich den gekröpften Nordanflug (GNA) berechnet und getestet. Fasst man seine Aussagen zusammen, dann ist der GNA sicherer und präziser als herkömmliche Anflugverfahren, die Kapazität ist gleich wie der Standard Nordanflug (also wesentlich besser als der Südanflug), keinerlei Investitionen sind notwendig, praktisch alle Linienmaschinen verfügen über das Precision Area Navigation System (P-RNAV) und der Abstand zur deutschen Grenze kann spielend eingehalten werden. Eine Einführung ist technisch innert kürzester Zeit möglich.
Die Aussagen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zum GNA sind dagegen sehr widersprüchlich. Die Abweichung von der im Computer berechneten Flugbahn beträgt bei allen Wetterbedingungen weniger als 100 Meter. Der Deutsche Luftraum kann unmöglich verletzt werden. Weshalb will das BAZL trotzdem unbedingt mit Deutschland sprechen?
Das BAZL will den Computer unterstützten Anflug mit P-RNAV vor anstatt nach der 45-Grad-Kurve beenden und die relativ enge Kurve von Hand fliegen lassen. Der Pilot muss also genau den schwierigsten Teil des Anfluges selber ausführen, obwohl der Auto-Pilot mit P-RNAV viel präziser fliegen kann als jeder Mensch. Der Autopilot ist übrigens für Kurven bis 90 Grad zertifiziert! Schon heute wird ein Flugzeug bei schlechter Sicht immer mit dem Auto-Piloten und nicht von Hand gelandet. Will das BAZL die Sicherheit mit Handarbeit statt mit Präzisionstechnologie erhöhen?
P-RNAV Anflüge werden in Europa bereits durchgeführt. Dessen ungeachtet zog das BAZL am 10. November dieses Jahres das Informationszirkular über die Einführung von P-RNAV mit der Begründung zurück, es gebe eine Menge von ungelösten und offenen Fragen zur Sicherheit. Kein Mitgliedland von Eurocontrol ausser der Schweiz hat solche Bedenken vorgebracht! Die Meisten werden P-RNAV in den kommenden Monaten einführen. Will das BAZL oder sogar ein Bundesrat den gekröpften Nordanflug aus politischen Gründen verhindern?
Matthias Zubler
8127 Forch
Weitere aktuelle Links zum Thema GNA, siehe auch:
Dossier GNA (VFSN)
Gekröpfter Nordanflug auf den Flughafen Zürich: Stand des Bewilligungsverfahrens (BAZL)
Das BAZL bestätigt: Der gekröpfte Nordanflug ist eine realistische Alternative zu Süd- und Ostanflug (Kommentar VFSN)
Ende der Südanflüge in Sicht (Fluglärmforum Süd)
Gekröpfter Nordanflug ist möglich (TA)
GNA: Mehr Kapazität mit neuer Technik (ZSZ)