Angestellte der Eidgenossenschaft sind gestützt auf das Bundespersonalrecht verpflichtet, die Interessen des Bundes als Arbeitgeber zu wahren. Indem der Mitarbeiter und Pilot Ende November in einem Papier an National- und Ständeräte gegen den Kauf von 20 Helikoptern für die Armee Stellung bezogen hatte, verstiess er allenfalls gegen diese Treuepflicht. Um den Sachverhalt zu klären, hat BAZL-Direktor Raymond Cron in Absprache mit dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Disziplinaruntersuchung gegen den Mitarbeiter eingeleitet. Mit den Abklärungen hat das BAZL einen externen, unabhängigen Juristen beauftragt. Der BAZL-Mitarbeiter bleibt bis zum Vorliegen der Ergebnisse in seiner Funktion unbeeinträchtigt. Er ist aufgrund medizinischer Gründe seit längerer Zeit krank geschrieben.
Bern, 14. Dezember 2005
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Kommunikation