Eigentlich wissen es alle – ein Unfall auf dem Südanflug auf den Flughafen Zürich wird situationsbedingt höchstwahrscheinlich in einer Katastrophe für Passagiere und Bevölkerung enden.
von u.p.eigenmann, gockhausen
Um den in unserem Leben immer stärker auftretenden Gefahren wie Strassenverkehr, Atomkraftwerke, Naturgewalten, Seuchen und auch Terror zu begegnen, versuchen wir diese vorherzusehen und mittels entsprechenden „Notfallszenarien“ vorbereitet zu sein. Wir schaffen Gesetze und Verordnungen zur Vermeidung dieser Notfälle und üben unsere Verhaltensweise für solche Eventualitäten.
Kurz zusammengefasst: Unsere Sicherheit oder die Bedrohung dieser Sicherheit werden von der Bevölkerung wie auch den Ämtern hoch gewichtet. Unsere Demokratie beinhaltet unser Recht auf Sicherheit zusammen mit dem Wissen darum.
In der Fliegerei gibt es auch solche „Notfallszenarien“. Diese „emergency procedures“ sind die Verhaltensanleitungen für Notfälle. Als solche sind diese durch die Airlines (Operator) u.a. für die verschiedenen Anflüge auf Flughäfen zu erstellen.
Seit Januar 2004 versuchte ich von UNIQUE, SWISS, SKYGUIDE, UVEK und BAZL die „emergency procedures“ (Notfallszenarien für den Piloten) für den Südanflug aus Zürich-Kloten zu erhalten. UNIQUE verwies mich auf SKYGUIDE und SWISS.
Die SWISS weigerte sich, mir die für den Südanflug auf Zürich geltenden „emergency procedures“ herauszugeben und versuchte mich mit einigen technischen Angaben abzuspeisen.
Da ich mit Capt. M. Brennwald (Chief Operation Officer SWISS) in der Berechnung der Gleitwinkel einer Airbus A330-200 Maschine mit Triebwerksausfall eine Meinungs- resp. Ergebnisdifferenz hatte, befand Capt. M. Brennwald, mit mir fortan in dieser Sache nicht mehr zu korrespondieren. Sein Ergebnis war in jedem Falle immer gerade noch gut, meines in jedem Falle eher katastrophal.
In meiner Enttäuschung bat ich deshalb Herrn Bunderat Moritz Leuenberger, mir in dieser Sache weiterzuhelfen und mir die gesuchten „emergency procedures“ via Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dessen oberster Chef er nun einmal ist, zu beschaffen. Infolge wurde mein Begehren offensichtlich an Raymond Cron (Chef BAZL) zur Erledigung weitergeleitet.
Mit Datum vom 15.09.2005 erhielt ich ein Schreiben von Raymond Cron und Reto Dubach, Fürsprecher im Direktionsstab BAZL, unterzeichnet. Um ordentlich zu sein, will ich dem Leser das folgende Zitat aus diesem Schreiben nicht vorenthalten:
„Die von Ihnen verlangten Dokumente bilden Bestandteil von Unterlagen, welche SWISS im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens dem BAZL eingereicht hat. Aufgrund des Amtsge- heimnisses bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns verwehrt, Sie über deren Inhalt zu informieren oder die entsprechenden Unterlagen herauszugeben.“
Auf meine Anfrage vom 26.09.2005 worin denn die Rechtsgrundlage für diese Auskunfts- verweigerung bestehe, erhielt ich am 06.10.2005 von Herrn Dubach folgende Antwort:
„Der Entscheid stützt sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1), insbesondere Artikel 19 i.V.m 17, sowie des Bundespersonalgesetz (SR172.220.1), Artikel 22, sowie die Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3), Artikel 94 Abs. 1.“
Nach Lesung der entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsartikel anerbot ich dem BAZL, allfällige „datenschutzrelevante“ Passagen aus den „emergency procedures“ zu streichen und mir somit die „gereinigten“ Unterlagen zu überlassen.
Bis heute habe ich keine entsprechenden Unterlagen erhalten. Existieren müssen Sie ja, denn das BAZL hat einerseits deren Existenz bestätigt und andererseits die Sicherheit des Südanfluges auf Zürich-Kloten geprüft.
Ich bin der Ansicht, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben muss, dass unsere Verwaltung (die wir bezahlen), uns mit der Begründung auf Amtsgeheimnis Informationen um unsere Sicherheit verweigert und uns als Bürger entmündigt.
Wenn ein katastrophaler Unfall erst einmal geschehen ist, werden alle eben nach diesen Unterlagen schreien.
Aber zumindest eines wissen wir jetzt alle: Unsere Sicherheit ist Amtsgeheimnis.
u.p.eigenmann, gockhausen
(publiziert im Glattaler, 9.12.2005)