Leserbrief: Gleichbehandlung des Flugverkehrs mit Schiene und Strasse

Publiziert von VFSNinfo am


Artikel von Erwin Haas "Lärmklagen liegen Unique schwer auf - Nun soll der Bund das Risiko übernehmen", TA vom 3.6.2005 Seite 19

Unique begründet ihre Forderung nach Übernahme des Risikos für Lärmentschädigungen durch die öffentliche Hand mit der Gleichbehandlung des Flugverkehrs mit Schiene und Strasse. Vordergründig erscheint dieses Argument berechtigt und konsequent, es setzt aber auf die  Vergesslichkeit der Bürger. In der Frage der Treibstoffbesteuerung möchte die  Flugwirtschaft nämlich keineswegs gleich behandelt werden wie der Verkehr am Boden, da Flugtreibstoffe im internationalen Verkehr von sämtlichen staatlichen Steuern, Zöllen und Zuschlägen befreit sind. Konsequenterweise darf der Bund die Forderungen geschädigter Hauseigentümer an Unique also erst dann übernehmen, wenn er in der Luft diesselben Abgaben erhebt wie zu Lande. Dann wird er auch über die dazu notwendigen Mittel verfügen.

Hubert Kaeslin, Schwerzenbach