In der Öffentlichkeit bezichtigt Herr Bundesrat Leuenberger, beziehungsweise Vertreter seines Departementes, uns und unsere Mitglieder der „unrichtigen Behauptung“ und „gezielter Desinformation“ wider besseres Wissen. Gleichzeitig bekräftigt er seine Aussage in der „Zürichsee-Zeitung“ vom 4. Dezember 2004: „Mit dem Staatsvertrag gäbe es heute noch keinen einzigen Südanflug“. Diese Aussage können wir nicht nachvollziehen.
Die Vorwürfe wollen die Südanfluggegner nicht auf sich sitzen lassen. In einem offenen Brief belegen sie ihre Aussage mit Fakten und fordern Herrn Bundesrat Leuenberger auf, seine Aussage ebenfalls mit Fakten zu belegen.
Offener Brief an Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger
Hätten wir heute Südanflüge
mit dem Staatsvertrag?
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger
In der Öffentlichkeit bezichtigen Sie, beziehungsweise Vertreter Ihres Departementes, uns und unsere Mitglieder der „unrichtigen Behauptung“ und „gezielter Desinformation“ wider besseres Wissen. Gleichzeitig bekräftigen Sie Ihre Aussage in der „Zürichsee-Zeitung“ vom 4. Dezember 2004: „Mit dem Staatsvertrag gäbe es heute noch keinen einzigen Südanflug“. Diese Aussage können wir nicht nachvollziehen.
Der Verein Flugschneise Süd - NEIN war seit der Gründung stets darauf bedacht, sich mit belegbaren Fakten für sein Ziel einzusetzen. Die uns bekannten Fakten sind die folgenden:
- Mit dem Staatsvertrag war die Schweiz nicht verpflichtet, Südanflüge vor Februar 2005 einzuführen.
- Südanflüge wurden aber bereits im Jahre 2002 (vor der Ablehnung des Staats-vertrages) durch den Flughafen Zürich beantragt (Gemäss Konzession Punkt 3.2).
- Am 15.10.2002 (erneut vor der Ablehnung des Staatsvertrages) hat das Ihnen unterstellte Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kommuniziert, dass die Südanflüge im Sommer 2003 ohne zusätzliche Verzögerung eingeführt werden können.
Zitat aus dem Entscheid des BAZL vom 15.10.2002 – Seite 16:
“Es liegt im Interesse des BAZL, dass die Südanflüge so rasch als möglich benützt werden können, da damit einerseits eine Entlastung der vom Anflug auf die Piste 28 betroffenen Bevölkerung erfolgt und anderseits weniger häufig von der Ausnahmeregelung des Staatsvertrags Gebrauch gemacht werden muss.”
Aufgrund dieser Fakten stellen wir fest, dass die Schweiz aus dem Staatsvertrag zwar nicht verpflichtet gewesen wäre, Südanflüge vor dem Jahr 2005 einzuführen, Ihr Departement diese aber selbst mit dem Staatsvertrag im Jahr 2003 eingeführt hätte. Unsere Folgerung daraus: „Auch mit dem Staatsvertrag gäbe es heute bereits Südanflüge.“
Wir können Ihre gegenteilige Aussage mit den vorliegenden Informationen nicht nach-vollziehen. Wir bitten Sie daher, diese zu begründen oder unsere Aussage zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüssen
Verein Flugschneise Süd – NEINDer Vorstand
Benglen, 23.12.2004
Publiziert am 23.12.2004 in der NZZ
Zusatzinformation:
Links auf die erwähnten Dokumente
Interview Zürichsee-Zeitung vom 4.12.2004
Medienmitteilung des BAZL vom 15.10.2002