Das Departement Leuenberger findet zurück zur Rechtstaatlichkeit.
Die REKO/INUM (früher REKO/UVEK) gewährt den Beschwerden gegen das ILS 28 (Osten) die aufschiebende Wirkung. Da Moritz Leuenberger im Protokoll vom 26.06.03 Deutschland die Inbetriebnahme des ILS 34 (Süden) versprochen hatte, wollte man die aufschiebende Wirkung im Fall ILS 34 nicht gewähren.
Die verwaltungsunabhängige Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM; bis zum 1. Juli 2004: REKO UVEK) genehmigt die aufschiebende Wirkung der Beschwerden gegen den Bau eines ILS auf die Piste 28 (Ost). Offensichtlich hat man nun im Departement Leuenberger realisiert, dass die Schweiz per Verfassung ein Rechtsstaat ist und ordentliche Verfahrensabläufe zu gewährleisten sind. Diese Entwicklung ist generell zu begrüssen.
Warum war diese Einsicht nicht vorhanden, als es darum ging, die aufschiebende Wirkung für das ILS 34 zu gewähren? Bundesrat Moritz Leuenberger hat im Protokoll vom 26. Juni 2003 Deutschland versprochen, dass das ILS auf Piste 34 (Süd) bis 31. Oktober 2004 in Betrieb genommen wird.
Die Richter für die „verwaltungsunabhängige“ Rekurskommission UVEK (neu INUM) werden vom UVEK vorgeschlagen und auch vom Budget des UVEK bezahlt. Sie behandeln in erster Instanz Einsprachen und Beschwerden gegen Verfügungen der Ämter des UVEK. Weil das UVEK die Richter selber vorschlägt, kann Moritz Leuenberger jederzeit sicherstellen, dass nur ihm genehme Richter durch den Bundesrat gewählt werden.
Bei so viel „Unabhängigkeit“ konnte der oberste Chef sicher sein, dass sein Versprechen gegenüber Deutschland eingehalten werden kann. Die gleichen Richter haben auch entschieden, dass sie die Beschwerden gegen die Südanflüge (Betriebsreglement 5) erst gegen Ende 2004 behandeln, d.h. wenn das ILS 34 eingeführt und somit die wesentlichen Punkte des Protokolls vom 26. Juni 2003 erfüllt sind.
So ist der auf den ersten Blick vermeintliche Schritt hin zur Rechtstaatlichkeit nichts weiter als ein weiterer Beweis für die Anarchie, die in der ganzen Flughafenpolitik vorherrscht.
Flugschneise Süd – NEIN
Der Vorstand
PS: Damit Sie sich die neue Abkürzung besser merken können folgende Eselsbrücke: INUM = Im Namen Unseres Moritz
Weitere Informationen:
Protokoll Leuenberger Stolpe vom 26.6.03
Wie unabhängig ist die Rekurskommission?
Medienmitteilung REKO/INUM vom 8.7.04
Was bedeutet "Aufschiebende Wirkung"?
Die Beschwerde hat von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (Art. 55 Abs. 1 VwVG). Dies bedeutet, dass die angefochtene Verfügung nicht in Rechtskraft erwächst und die darin enthaltenen Anordnungen nicht umgesetzt werden dürfen. Beispielsweise darf ein angefochtenes Bauvorhaben nicht realisiert werden, solange die REKO/INUM nicht über dessen Rechtmässigkeit entschieden hat. Die aufschiebende Wirkung kann aber von der REKO/INUM auf Gesuch hin entzogen werden. (Gesamter Text)