Die Berichterstattung in den Medien über die Grossdemonstration der Südanflugsgegner zeigt ein wachsendes Desinteresse an der Flughafenproblematik. Wenn noch berichtet wird, dann allenfalls wie sich Vertreter aus den betroffenen Regionen mit Gehässigkeiten eindecken.
Vorallem erstaunt das fehlende Interesse der Medien und wohl auch der Politik an der rechtlichen Situation. Dies könnte so interpretiert werden, dass die einseitigen Einschränkungen durch Deutschland nicht der wirkliche Anlass sind, die Ost- und Südanflüge weiter auszudehnen (sondern der Wunsch nach Wachstum). Jedenfalls kann sich die deutsche Verordnung nur auf das Recht des Stärkeren, keineswegs jedoch auf geltendes deutsches oder gemeineuropäisches Recht stützen.
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen innerstaatlich zwar Flugbeschränkungen erlassen. Gegenüber Nachbarsstaaten oder gar ausländischen Flughäfen besteht dieses Recht nicht. Die deutsche Verordnung ist einmalig, da sie ein kleines, wenig besiedeltes Gebiet vor Immissionen zu schützen versucht, währenddessen andere, viel stärker belastete Gebiete und Agglomerationen in Deutschland keinen solchen Schutz geniessen.
Vehement zu kritisieren ist die Neigung unserer Organe, den eigenen Bürgern lieber das Recht zu verweigern, als auf europäischer oder internationaler Ebene konsequent für das Recht der Schweiz und deren Bürger zu kämpfen. Es ist einmalig, die rechtlich unhaltbaren deutschen Bestimmungen mit Notrecht umzusetzen. Gescheiter wäre es, diese bis zum Vorliegen eines Urteils des europäischen Gerichtshofs und der ICAO einfach zu ignorieren."
David Strebel, 8132 Hinteregg