„Kein Exodus wegen Südanflügen“
Die Schlagzeile schafft einen falschen Eindruck bei Lesern, die nicht betroffen sind. Der Artikel marginalisiert das Problem und ist eine Verhöhnung der Leid tragenden Südbevölkerung. So wie er geschrieben ist, könnte man meinen, dass die Bewohner des Südens in Zelten wohnen, gleich wie Nomaden, die, sobald sich die äusseren Lebensbedingungen verschlechtern, alle Zelte abbrechen und neuen Aufenthaltsorte suchen können. Unter normalen Bedingungen dauert es mindestens 3 bis 4 Monate, bis Wohneigentum verkauft werden kann. Unter den gegenwärtigen Lärmbedingungen ist ein Verkauf zu Selbstkosten unmöglich. Was die Mieter anbetrifft ist bekannt, dass im Kanton Zürich die Kündigungsfristen für Wohnungen auf die Monate März und September fallen. Die Südanflüge wurden ende Oktober per „Notrecht“ durchgesetzt. Ihre Information, dass kein Exodus wegen Südanflügen stattfindet, ist daher auch zeitlich völlig verfrüht.
Die meisten Immobilienbesitzer sind aufgrund solider Überlegungen und im Vertrauen auf geltende Gesetzte in den Süden gezogen oder sind hier seit Generationen verwurzelt. Ihre Kinder gehen zur Schule. Ein „Abbrechen der Zelte“ ist daher für die meisten Betroffenen ohne grosse Verluste, nicht nur in materieller Hinsicht, nicht möglich.
Thomas und Zrinka Ditrich, Binz
Publiziert am 2.2.04
Link auf den Originalbericht, NZZ 16.1.04