Häufige Fragen

Häufige Fragen

Hätten wir heute Südanflüge mit dem Staatsvertrag?

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Antwort VFSN:
Ja, die Südanflüge wären im Jahr 2003 eingeführt worden.

Antwort Bundesrat Moritz Leuenberger im Interview mit der Zürichsee-Zeitung vom 4.12.04:
"Mit dem Staatsvertrag gäbe es heute noch keinen einzigen Südanflug"

Wer hat Recht?


Der Staatsvertrag wurde von der Bundesversammlung am 18. März 2003 abgelehnt. Am 15.

Betroffene Menschen im Norden, Osten und Süden

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Nachdem nun auch das Bundesgericht mitteilt, dass "die Zahl der Anwohner, die übermässigem Lärm ausgesetzt werden, möglichst klein gehalten werden müsse", sollte jedem klar sein, dass Südanflüge per sofort gestoppt werden müssen.

In letzter Zeit hörte man von Politikern das Argument, alle Schneisen sind dicht besiedelt, also bleibt nichts anderes übrig als den Lärm gleichmässig zu verteilen. Hier wird suggeriert, dass unter allen Schneisen gleich viele Menschen wohnen. Dies ist belegbar falsch.

Mustereinsprache gegen Einschätzungsentscheid Steuern (VFSN)

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Wer seine Steuererklärung fristgerecht Ende März eingereicht hat wird demnächst den definitiven Einschätzungsentscheid erhalten. Von Ihnen vorgenommene Abzüge beim Eigenmietwert werden eventuell nicht akzeptiert.

Wollen Sie gegen die Einschätzung Einsprache erheben, empfehlen wir ihnen, die vom HEV Dübendorf & Oberes Glattal ausgearbeitete Mustereinsprache zu benutzen. Sie kann als Word- oder PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Könnte der Regierungsrat das Dual Landing verhindern?

Publiziert von VFSNinfo am

Ja, der Regierungsrat hätte das Dual Landing verhindern können.

Das neue Betriebsreglement beinhaltet das Dual Landing. Das bedeutet gleichzeitige Anflüge von Süden und Osten. Mit dem Dual Landing werden am meisten Menschen geschädigt. Könnte der Regierungsrat dies verhindern?

Interview mit Ruedi Jeker, Tagesanzeiger, 09.11.2002:

Frage TA: Hat die Regierung eine Handhabe, wenn zum Beispiel mit dem Dual Landing die Kapazität in Kloten erhöht würde?

Ruedi Jeker:
Ja, für das Dual Landing braucht es eine Änderung des Betriebsreglements.