Leserbrief
Das Baden-Würtembergische Verwaltungsgericht hat am 19.1.06 die zusätzliche Fluglärm-Belastung der Zürcher Bevölkerung für ein rein innerschweizerisches Problem erklärt: „Es sei ein Entscheid der schweizerischen Behörden, der Bevölkerung diese zusätzliche Belastung zuzumuten“ sagte Richter Karl-Heinz Schenk, und weiter: „Wenn Sie einen Flughafen wollen, dann haben Sie Lärm“.
Besagen diese Aussagen nicht klipp und klar und deutlich, was unsere süddeutschen Nachbarn von einem der höchstbewerteten Flughäfen Europas, von dessen wirtschaftlichen Vorteilen für das eigene Land Baden-Würtemberg, den vielen durch süddeutsche Grenzgänger belegten Arbeitsplätzen im Kanton Zürich, dem grenzüberschreitenden lukrativen Einkaufstourismus aus unserem Land oder einer anderswo höchst willkommenen und als notwendig erachteten Interregio-Entwicklung halten?
Die neue Version des GNA (gekröpfter Nordanflug) - nicht jene von vorne herein untaugliche, welche unverständlicherweise und wohl nur zwecks Zeitgewinn von Unique dem BAZL zur Ueberprüfung vorgelegt worden ist - in Kombination mit dem P-RNAV-Anflugverfahren verstösst gegen keine internationalen Bestimmungen und Gesetze und garantiert die Einhaltung der DVO. Alle Flugrouten und die beiden grenznahen Warteräume liegen innerhalb der Luftraumgrenze von 3,5 NM = 5,082 km (im Flugverkehr sind nicht die Landesgrenzen massgebend).
Seit Jahren fliegen landende Flugzeuge über die beiden KKWs Beznau und Leibstadt. Hat man uns vor deren Bau nicht vorgegaukelt, wie aufprallsicher im Falle eines Flugzeugabsturzes deren Reaktorbauten seien? Die neue Version des geplanten GNA führt aber in mehr als 1000 m Entfernung und mehr als 1000 m Höhe über Grund am näheren KKW Beznau vorbei. Er schafft demzufolge eine markante Verbesserung der heutigen Verhältnisse im Kanton Aargau!
Gemäss Untersuchung des renommierten MIT (Massachusetts Institue of Technology) kann der Sc