Rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges (Interpellation)

Publiziert von VFSNinfo am
05.3421 - Interpellation.

Rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges

Eingereicht vonHegetschweiler Rolf
Einreichungsdatum17.06.2005
Eingereicht imNationalrat
Stand der BeratungIm Plenum noch nicht behandelt

Eingereichter Text
Anlässlich der Debatte am 31. Mai 2005 im Nationalrat zum schweizerischen Luftfahrtsbericht hat Bundesrat Moritz Leuenberger auf verschiedene Voten, welche die rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges gefordert hatten, folgendermassen geantwortet: Es würden Gespräche mit Deutschland auf allen Ebenen geführt, in erster Linie über Fragen der Flugsicherung und getrennt davon über das Anflugverfahren. Er unterstütze dabei die Nordausrichtung beim Flughafen Zürich. Des Weiteren würden demnächst Probeflüge für den gekröpften Nordanflug durchgeführt.

Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie sieht der genaue zeitliche Fahrplan der Verhandlungen mit Deutschland über die An- und Abflugrouten für den Flughafen Zürich aus?

2. Wird bei den Gesprächen mit Deutschland betreffend An- und Abflugrouten auch der gekröpfte Nordanflug ein Thema sein?

3. Ist ein Einverständnis seitens Deutschland überhaupt notwendig, um den gekröpften Nordanflug einzuführen, zumal das von Unique eingereichte Betriebsreglement für den gekröpften Nordanflug eine Flugroute vorsieht, die ausschliesslich über Schweizer Gebiet führt?

4. Das "vorläufige Betriebsreglement" wurde trotz laufendem SIL-Prozess genehmigt. Kann somit auch eine Behandlung/Genehmigung des Betriebsreglementes für den gekröpften Nordanflug unabhängig vom SIL-Prozess erwartet werden?


Antwort des Bundesrates vom 7. September 2005
Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat am 31. Dezember 2004 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht eingereicht, wobei die nötigen Sicherheitsnachweise erst Ende Februar 2005 durch Unique nachgereicht wurden. Das BAZL hat das Gesuchsdossier geprüft und konnte bestätigen, dass dieses formell vollständig ist.
Zurzeit überprüft das BAZL mit Hochdruck die technische Machbarkeit und die Sicherheit des Anfluges im Detail, unter anderem auch durch Probeflüge, welche am 20. Juli 2005 durchgeführt wurden. Zudem nehmen der Flughafen sowie Skyguide weitere Abklärungen in Bezug auf die Flugsicherungsverfahren sowie die notwendige Luftraumstruktur vor.
Da das gesamte Verfahren komplex ist und international nicht einem Standardverfahren entspricht, können zum heutigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen über die Bewilligungsfähigkeit bzw. den allfälligen Einführungszeitpunkt des gekröpften Nordanfluges gemacht werden.

Zu den Fragen im Einzelnen:

Frage 1: Wie sieht der genaue zeitliche Fahrplan der Verhandlungen mit Deutschland über die An- und Abflugrouten für den Flughafen Zürich aus? 
Antwort Bundesrat: Grundlage für die Gespräche mit Deutschland bilden die Eckpunkte, welche Bundesrat Moritz Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe am 22. März 2005 fixiert haben. Es wurde vereinbart, dass in einer ersten Phase die Gespräche über die Flugsicherung zwischen Bern und Berlin fortgeführt und die Gespräche über die Flugverfahren unter engem Einbezug der Grenzkantone und Bundesstellen vorbereitet werden. Die Trennung der Dossiers Flugsicherung und Flugverfahren ist aus prozessökonomischen Gründen sinnvoll, da in Bezug auf das An- und Abflugregime vertiefte - zum Teil auch regionale - Konsultationen notwendig sind.
Der Bundesrat stuft die Gespräche als anspruchsvoll ein und geht davon aus, dass sie einige Zeit dauern werden. Insbesondere hat das Vorgehenskonzept auf Schweizer Seite der aktuellen innenpolitischen Lage in Deutschland, vor allem den möglichen Veränderungen aufgrund der eventuellen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag im September 2005 Rechnung zu tragen.

Frage 2: Wird bei den Gesprächen mit Deutschland betreffend An- und Abflugrouten auch der gekröpfte Nordanflug ein Thema sein? 
Antwort Bundesrat: Der gekröpfte Nordanflug wird in geeigneter Art und Weise in die Gespräche mit Deutschland mit einbezogen werden.

Frage 3: Ist ein Einverständnis seitens Deutschland überhaupt notwendig, um den gekröpften Nordanflug einzuführen, zumal das von Unique eingereichte Betriebsreglement für den gekröpften Nordanflug eine Flugroute vorsieht, die ausschliesslich über Schweizer Gebiet führt?
Antwort Bundesrat:  Die Festlegung der endgültigen Flugroute und des zum Schutz des Anfluges notwendigen kontrollierten Luftraumes ist Gegenstand der laufenden operationellen und technischen Überprüfung durch das BAZL. Erst wenn die flugoperationelle Machbarkeit bzw. Sicherheit des Anflugverfahrens geklärt, die Flugroute definitiv bestimmt und die erforderliche Grösse des Luftraums zum Schutz des Anfluges festgelegt ist, kann die Frage der Betroffenheit des deutschen Hoheitsgebiets abschliessend geklärt werden.

Frage 4: Das "vorläufige Betriebsreglement" wurde trotz laufendem SIL-Prozess genehmigt. Kann somit auch eine Behandlung/Genehmigung des Betriebsreglementes für den gekröpften Nordanflug unabhängig vom SIL-Prozess erwartet werden?
Antwort Bundesrat:  Die Klärung des Verhältnisses der zwei Verfahren aus rechtlicher und politischer Sicht ist Gegenstand von zurzeit laufenden Gesprächen bzw. Abklärungen. Klar ist, dass so oder so eine enge Absprache mit den SIL-Partnern nötig ist.

Zuständig:
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK

Mitunterzeichnende:
Baumann J. Alexander - Bäumle Martin - Binder Max - Bortoluzzi Toni - Engelberger Eduard - Fehr Hans - Gutzwiller Felix - Hutter Markus - Kaufmann Hans - Keller Robert - Leutenegger Filippo - Maurer Ueli - Mörgeli Christoph - Noser Ruedi - Riklin Kathy - Stahl Jürg - Zapfl Rosmarie - Zuppiger Bruno (18)

Deskriptoren:
Flughafen; Luftverkehr; Fluglinie;
Bundesrepublik Deutschland; Zürich (Kanton); bilaterale Verhandlungen;
48;

Motionen, 13.09.05