Mit einem Schweizer Fluglärmfonds könnte die Finanzierung aller Fluglärmentschädigungen an den Schweizer Flughäfen ohne Risiken für die Flughafengesellschaften sichergestellt werden, ohne dass damit der Staatshaushalt belastet wird. Die Flughafengesellschaften würden für den Schweizer Fluglärmfonds auch in Zukunft als Inkassostelle fungieren. Ein Schweizer Fluglärmfonds des Bundes, der weiterhin durch lärmabhängige, dem Verursacherprinzip folgende Gebühren an den Schweizer Flughäfen finanziert würde, wäre somit für den Bund kostenneutral.
Die Schweizer Flughäfen werden sich, obwohl der Bund bisher die aufgezeigte Variante verworfen hat, weiterhin für eine Lösung auf nationaler Ebene einsetzen.
Eine Mitteilung von: Unique (Flughafen Zürich AG)
Private Investoren sollen Flughafen vor Konkurs bewahren (SZ, 04.09.05)