Leserbrief im Glattaler vom 31.05.05
Das Hauptziel der Luftfahrtpolitik des Bundes müsse die Anbindung der Schweiz an das internationale Luftfahrtnetz sein, dies trotz der wachsenden Vorbehalte in der Bevölkerung bezüglich des Lärms. So soll der Bund bei der Planung und beim Betrieb der grossen Flughäfen mehr mitreden können bzw. mehr Kompetenzen erhalten und mehr Einfluss nehmen auf die Betriebsreglemente.
Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes des Kantons Zürich wird das Kapitel Flughafen bewusst ausgeklammert. Dies, obwohl sich der Regierungsrat zumindest gegenüber der Öffentlichkeit klar für eine Kanalisierung und Nordausrichtung ausgesprochen hatte. Trotzdem haben die Regierungsvertreter im Verwaltungsrat von Unique dem Betriebsreglement 6 zugestimmt, das zusätzlich zu den widerrechtlichen Südanflügen das Dual-Landing und den Wide-Left-Turn nebst der zeitlich beliebigen Pistenbenutzung vorsieht. Der gekröpfte Nordanflug ist im Betriebsreglement 6 jedoch nicht enthalten. Es macht den Anschein, dass der Regierungsrat gegenüber der lärmgeplagten Bevölkerung leere Versprechungen macht und hintenherum dem Flughafen zudient, um sich dann hinter dem Bund zu verstecken, wenn dort im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) mangels aktualisierter Raumplanung Südanflüge festgeschrieben werden.
Es geht nicht an, dass die kantonale Raumplanung revidiert wird, ohne den Flughafen, die Flugrouten, den Bevölkerungs- und den Umweltschutz mit einzubeziehen. Steht doch im Kapitel 4.1 des Richtplans „...die siedlungsplanerischen Anstrengungen in den nächsten 25 Jahren haben sich schwergewichtig auf die Förderung der Zukunftstauglichkeit bestehender Siedlungen zu konzentrieren.“ Diese Aussage gilt nicht nur für den öffentlichen und den Individualverkehr, sondern sehr wohl auch für den Luftverkehr. Deshalb ist dem durch den Bund erarbeiteten SIL eine ebenso gewichtige kantonale Raumplanung gegenüber zu stellen, in der die Interessen der am dichtesten b