Unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute eine Information an Behördenvertreter der betroffenen Kantone zur neuen Struktur des Luftraums stattgefunden. Über das Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement wird das BAZL Ende Februar, Anfang März entscheiden.
Ende 2003 hatte der Flughafen Zürich beim BAZL das Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen. Die Anpassungen waren im Wesentlichen aufgrund deutscher Massnahmen notwendig geworden. Das vorläufige Betriebsreglement soll so lange gelten, bis nach dem Abschluss des wieder angestossenen Koordinationsprozesses Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich ein definitives Reglement erlassen werden kann. Als weitere Massnahme hebt Deutschland vor den Sommerferien 2005 die beiden teilweise über seinem Gebiet liegenden Warteräume Ekrit und Saffa auf. Sie müssen als Folge davon auf Schweizer Territorium transferiert werden.
Sowohl die Verlegung der Warteräume auf Schweizer Gebiet als auch das vorläufige Betriebsreglement bedingen Anpassungen an der heutigen Luftraumstruktur. In Zusammenarbeit mit Fachleuten aus verschiedenen Sparten der Aviatik hat das BAZL den neuen Luftraum erarbeitet und von den Luftraumbenutzern im Rahmen einer Konsultation eingebrachte Stellungnahmen berücksichtigt. Im Verlauf der Sicherheitsüberprüfung musste das BAZL dann feststellen, dass der Luftraum in seiner vertikalen Ausdehnung zu knapp bemessen war. Flugzeuge mit geringerer Steigfähigkeit können Abflüge nicht ausschliesslich im kontrollierten Luftraum durchführen. Deshalb musste das BAZL kurz vor Weihnachten entscheiden, die Untergrenze des künftigen Luftraumes westlich, südlich und östlich des Flughafens um 1000 Fuss (rund 300 Meter) auf 4500 Fuss abzusenken.
In der Zwischenzeit sind die Arbeiten am Luftraum beendet, und die neue Struktur ist bereit für die Publikation in den aviatischen Informationsmitteln. In Kraft treten wird sie am 14. April. An einer Orientierung haben heute Vertreter des BAZL, des Flughafens Zürich und der Flugsicherung Skyguide Repräsentanten der Kantone über den letzten Stand der künftigen Luftraumstruktur informiert.
Der neue Luftraum für den Flughafen Zürich umfasst in etwa das Gebiet zwischen Basel, Donaueschingen (D), Romanshorn, Zug und Willisau. Der Warteraum Saffa heisst neu Amiki und befindet sich zwischen Kreuzlingen und Weinfelden (Kanton Thurgau). Ekrit ist künftig unter der Bezeichnung Gipol zwischen Frick und Herznach (Kanton Aargau) angesiedelt. Als Folge des «Umzugs» von zwei der nördlichen Warteräume in die Schweiz muss auch die Lage der beiden südlichen Warteräume angepasst werden. Rapex befindet sich neu im Gebiet Hoch-Ybrig (Kanton Schwyz) und heisst Mosit, Bersu wird – allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt – über dem Entlebuch (Kanton Luzern) zu liegen kommen. Die Mindesthöhen der Warteräume bewegen sich zwischen 2100 und 4300 Meter über Meer, weshalb gestützt auf die Lärmschutzverordnung keine relevanten Immissionen zu erwarten sind. Zudem werden die Warteräume nur benutzt, wenn das Verkehrsaufkommen kurzfristig höher ist als die Landekapazität des Flughafens.
Die neue Luftraumstruktur ist unter anderem auf das Gesuch für das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich ausgelegt. Sie bedingt aber nicht automatisch eine vollumfängliche Umsetzung des Gesuchinhalts, das sich derzeit beim BAZL in Prüfung befindet. Das Amt wird Ende Februar, Anfang März über das Gesuch entscheiden.
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Kommunikation
Karte mit der neuen Luftraumstruktur (606 kb) |
Bern, 21. Januar 2005