Liebe MitgliederInnen
Ferienzeit ist Reisezeit. Durch die ökonomisch bedingte Öffnung von beliebten Feriendestinationen und eine starke Präferenz für Ziele in Südeuropa, haben die Flugbewegungen in den frühen Morgenstunden über den Süden wieder hörbar zugenommen.
Der VFSN macht keine Pause.
Die wichtigsten News
Erstes Elektro-Flugzeug in der Schweiz zugelassen BZ
Erstmals hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein elektrisch angetriebenes Flugzeug ordentlich zugelassen. Eine erfreuliche Entwicklung, auch Kleinflugzeuge mit Verbrennungsmotoren erzeugen
unerwünschten Fluglärm.
Virenflüge aus Risikoländern IP
Der Bundesrat kämpft mit allen Mitteln bis zum Lockdown gegen die Corona-Pandemie und spricht im gleichen Atemzug Rettungsgelder für die Swiss und damit für die Aufrechterhaltung der Viren-Nachschubkette per Flugzeugkurier. Ein folgenschwerer Widerspruch, der Lösungen an der Quelle der Pandemieverbreitung verunmöglicht.
Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplans «Innovationspark Zürich» NZZ ZSZ
Das kantonale Verwaltungsgericht hebt die Planung für das Grossprojekt auf dem Flugplatzgelände in Dübendorf auf. Begründung: Für ein Vorhaben dieser Grössenordnung sei das Instrument des kantonalen Gestaltungsplans nichtorgesehen. Damit kann der geplante Business-Flugplatz als zusätzliche Lärmquelle für den Süden vorerst nicht realisiert werden.
Der wirkliche Skandal um den «Innovationspark Zürich»
Die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf beschäftigt seit Jahren Amtsstellen und Lobbyisten. Dass mit einem Business-Flughafen die Bevölkerung zusätzlich belärmt wird, blieb dabei kaum erwähnt. Das Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts geht auf eine Beschwerde von zwei
Privatpersonen zurück, welche auf fundamentale Missstände im bisherigen Planungsablauf aufmerksam machten.
Bauprojekte entstehen nach klar geregeltem Ablauf. Kompetenzen vom Bund, Kantonen und Gemeinden spielen hinein. Auch materielle Vorgaben des Heimatschutzes und der Zonenordnung sind zu berücksichtigen. Wie die bisherige Planung des Innovationsparks zeigt, waren die zuständigen Akteure von der Materie gehörig überfordert oder haben willentlich getrickst.
Von den Beteiligten wird stets behauptet, dass das Projekt auf einem Masterplan basiert. Dieser Masterplan ist jedoch nicht existent. Seit anfangs 2020 ist amtlich bestätigt, dass der Masterplan, der dem kantonalen Richtplan zugrunde liegen sollte, (Zitat Amtschef Raumplanung ZH) «definitiv nicht existiert». Dies bedeutet, dass alle darauf basierenden Pläne und behördliche Entscheide für den Innovationspark nichtig sind. Auch der Antrag der Regierung, der sich mit 217 Millionen Steuergeldern am Innovationspark beteiligen will, gründet auf lückenhafte Planunterlagen. Die politische Verantwortung dafür liegt bei der Volkswirtschaftsdirektion.
Das Projekt des Innovationsparks ist laut Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege von 2015 nicht bewilligungsfähig. Das bedeutet, dass mit Steuergeldern etwas finanziert werden soll, das gegen Bundesrecht verstösst.
Das Verwaltungsgericht ZH hat nun den angefochtenen Kantonalen Gestaltungsplan aufgehoben. Es konnte nicht anders. Allerdings hat es dabei vermieden auf den fehlenden Masterplan einzugehen. Der fehlende Masterplan ist der wirkliche Skandal.
R. Hunkeler, Stäfa
Ausblick und Anlässe
Generalversammlung VFSN am 14. September 2020
Die Einladungen wurden bereits per Post verschickt. Wir werden die GV gemäss den geltenden Corona-Richtlinien abhalten. Für die Vorbereitung der Schutzmassnahmen bitten wir Sie um eine Anmeldung. Genaueres dazu auf der Einladung. Besten Dank.