Am 3. September 2014 entschied der Bundesrat, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu nutzen sowie auf einem Teil des Areals die Errichtung des Hub-Standorts Zürich des nationalen Innovationsparks zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Entscheids setzt Anpassungen am Sachplan Militär (SPM) und am Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) voraus. Die Anpassungen wurden dem Kanton Zürich und den betroffenen Gemeinden bis am 11. November 2015 zur Anhörung unterbreitet. Während der öffentlichen Auflage vom 24. August bis 23. September 2015 konnte sich auch die Bevölkerung zu den Änderungen äussern.
Nun liegen die Stellungnahmen der Zürcher Regierung sowie der Gemeinden vor. Im Rahmen der Mitwirkung sind zudem rund 3700 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen. Beim überwiegenden Teil davon handelt es sich um vorgefertigte Mustereingaben, die von Privatpersonen unterzeichnet wurden. Auch haben sich einige politische Parteien sowie Vereinigungen und Verbände aus Wirtschaft, Umwelt, Luftfahrt und Regionalplanung geäussert. Die Gemeinden und Mitwirkenden sprechen sich mehrheitlich gegen eine zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf aus. Kritisch beurteilt werden insbesondere der geplante Standort der Helikopterbasis, die mit der Umnutzung verbundene Erweiterung der Betriebszeiten und grundsätzlich die zusätzliche Fluglärmbelastung für die Region. Aus Wirtschafts- und Luftfahrtkreisen werden die Anpassungen der Sachpläne hingegen befürwortet. Dies insbesondere, weil der Flugplatz Dübendorf die einzige zentrumsnahe Alternative zum Flughafen Zürich für die Geschäftsluftfahrt sei. Allgemein begrüsst wird die Perimeteranpassung, die für die Realisierung des Innovationsparks erforderlich ist.
Die Stellungnahmen aus der Anhörung und Mitwirkung werden nun ausgewertet und geprüft. Es ist vorgesehen, die beiden Sachpläne im ersten Halbjahr 2016 zusammen mit der für die Realisierung des Innovationsparks notwendigen Änderung des kantonalen Richtplans dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Nach dem Entscheid des Bundesrats werden die Mitwirkungs- und Erläuterungsberichte auf dem Internet veröffentlicht werden.