Im neuen Betriebsreglement gibt es keine festen Zeiten mehr, wann auf welche Piste gelandet oder von welcher gestartet wird.
Die Definition lautet ganz einfach: Wenn Deutschland und das Verkehrsaufkommen es erlauben, wird von Norden geflogen ansonsten von Süden und Osten. Unique und Regierungsrat kann es daher egal sein, welche einseitige Verordnungen Deutschland zukünftig erlässt. Unqiue wird sich mit dem neuen Betriebsreglement nie mehr einschränken müssen.
Insgesamt wurden 7 Konzepte präsentiert, welche im Betrieb kombiniert werden. 4 Konzepte enthalten Südanflüge. Das Konzept „Süd-Ost“ beinhaltet gleichzeitiges Landen von Süden und Osten (= Dual Landing). Es wird vorwiegend am Wochenende von 07.00 bis 09.00 eingesetzt. Betreffend Lärmbelastung wird im UVB folgendes festgestellt:
Konzept 5 „Süd-Ost“:
Das Konzept 5 mit der fast gleichmässigen Verteilung der Landungen auf die Pisten 28 und 34, sowie den Starts auf den Pisten 28 und 32 führt zu einer grossflächigen Fluglärmbelastung in allen Richtungen rund um den Flughafen. Einzig die Gebiete zwischen den Anflugkorridoren 28 und 34, die bei anderen Konzepten von den Starts ab Piste 16 betroffen sind, können entlastet werden.
Neu und sicher nicht mit der deutschen Verordnung zu begründen ist das Konzept 2 „Ost“ 28 / Westwind. Bisher konnte bei Westwind von Osten gelandet werden. Neu beinhaltet das Konzept Westwind auch die Möglichkeit für Landungen von Süden. Das heisst, Südanflüge bei Westwind sind von 06:00 bis 23:30 möglich. Dies war bisher nicht notwendig und wird auch von keiner deutschen Verordnung gefordert.
Unique und der Regierungsrat haben hier einen akkuten Erklärungsnotstand. Die Aussage, sie wollen keine Südanflüge, haben sie somit selbst widerlegt.
Mit dem neuen Betriebsreglement will Unique ohne Einschränkung zu jeder Zeit nach Süden starten oder von Süden landen können.
Hier die Links auf die Dokumente:
Zusammenfassung Info über An- und Abflüge
Anhang 1 zum Betriebsreglement (An- und Abflüge)
hier (Artikel 19 - 21 lesen)
Das Betriebsreglement und die Anhänge sind im Bereich "Download"
PS: Die Informationen über die Einsprache gegen das neue Betriebsreglement finden Sie hier