VFSN: Sind Sie der Überzeugung, dass die Südanflüge in absehbarer Zeit vollständig eliminiert werden müssen?
Wenn ja: Was haben Sie schon unternommen oder was würden Sie als Regierungsrätin unternehmen um dieses Ziel zu erreichen?
RF: Die Bündelung der Flugbewegungen über den am wenigsten dicht besiedelte Gebieten wird dem Schutz der Bevölkerung am besten gerecht. Die Sudanflüge widersprechen diesem Grundsatz. Vorderhand steht die deutsche Rechtsverordnung (DVO) einer Abschaffung der Südanflüge entgegen. Für die Gespräche mit Deutschland ist der Bund zuständig. Im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstütze ich den Bund bei seinen Bemühungen. Solange die DVO besteht, stellt die rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges aus Sicht des Kantons Zürich die einzig mögliche Alternative für eine schnellstmögliche Entlastung dar.
Frage 2:
VFSN: Sind Sie für die rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges über Schweizer Gebiet um die Süd- und die zusätzlichen Ostanflüge zu ersetzen?
Wenn ja: Was haben Sie schon unternommen oder was würden Sie als Regierungsrätin unternehmen um dieses Ziel zu erreichen?
RF: Ich habe mich stets und mit allen Mitteln für eine rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs eingesetzt Ende Oktober hat die Flughafen Zürich AG beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das überarbeitete Gesuch für den gekröpften Nordanflug mit einem Sicht-Endanflug eingereicht. Das Gesuch liegt zur Zeit beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAU) zur Prüfung. Skyguide reichte Ihre Sicherheitsüberprüfung beim BAZL Ende Februar ein. Diese wird nun vom BAZL einer Detailprüfung unterzogen. Bei einem positiven Ausgang sieht das BAZL vor, das Gesuch für den gekröpften Nordanflug in den kommenden Wochen öffentlich aufzulegen. Auch der gekröpfte Nordanflug (mit Sichtanflugteil) wird die Südanflüge jedoch nur zum Tell ersetzen können.
Frage 3:
VFSN: Sollten Flugzeuge weniger lärmintensiv werden, so ermöglicht der ZFI bei gleich bleibendem Index (47\'000 stark Betroffene) eine Zunahme der Flugbewegungen.
Finden Sie es in Ordnung, dass damit die Bevölkerung von leiseren Flugzeugen nicht profitieren kann?
RF: Der Flottenmix und damit die Frage, ob der Flughafen Zürich mit lauten oder leiseren Flugzeugen angeflogen wird, ist nur ein Element, das für die Berechnung des Zürcher Fluglärm-Indexes (ZFI) massgebend ist Ebenso wichtig ist das Bevölkerungswachstum; nimmt die Bevölkerung in den vom Fluglärm betroffenen Gebieten zu, verringert sich der Spielraum für den Flughafen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass das Bevölkerungswachstum Verbesserungen im Flottenmix aufwiegen wird. Sollte die Bevölkerung von Verbesserungen beim Flottenmix profitieren können, so wäre es ein Gebot der Fairness, wenn umgekehrt der Bevölkerungszuwachs nicht vollständig dem Flughafen angelastet würde. Denn der Flughafen kann schliesslich nichts dafür, dass die Siedlungsdichte rund um ihn herum ständig und zum Tell massiv zunimmt (in Bassersdorf zwischen 2000 und 2006 um ein Drittel).
Frage 4:
VFSN: Laut BUWAL trägt der Flugverkehr wesentlich zur Umweltbelastung bei.
Sind Sie der gleichen Ansicht wie das BUWAL?
Mit welchen Massnahmen wollen Sie den Interessenkonflikt Umwelt versus uneingeschränktes Wachstum des Flugverkehrs lösen?
Was halten Sie davon, dass AirBerlin seit letztem Herbst Zürich als Umsteigerflughafen für deutsche Touristen mit Ziel Kanarische Inseln benutzt?
RF: Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Umwelt bin ich auf Expertenmeinungen angewiesen. Der Luftverkehr spielt sich in einem weltweiten Markt ab, der sich durch Massnahmen auf nationaler Ebene kaum beeinflussen lässt. Das gilt vor allem für die Luftschadstoffbelastung, die sich zum wesentlichsten Teil in Reiseflughöhe und damit weltumspannend abspielt. Hier können nur Massnahmen auf Internationaler Ebene Erfolge zeitigen. Eine Kernsinsteuer macht nur dann Sinn, wenn sie international oder zumindest europaweit eingeführt wird. Ein Alleingang der Schweiz würde umweltpolitisch sehr wenig bringen, jedoch zu einem grossen Wettbewerbsnachteil für die Luftfahrt in unserem Land führen.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann der Luftverkehr am Flughafen Zürich nicht uneingeschränkt wachsen. Das heute bestehende Pistensystem verkraftet höchstens etwa 350 000 Flugbewegungen. Jede darüber hinausgehende Kapazitätssteigerung würde zwingend eine Änderung des Pistensystems bedingen. Und hierüber hätten letztlich die Stimmberechtigten des Kantons Zürich zu entscheiden (19 Abs. 2 des Flughafengesetzes).
Darauf, ob und in welchem Masse Fluggesellschaften (schweizerische und ausländische) Verkehr in Zürich generieren, habe weder ich noch der Regierungs- oder der Kantonsrat direkten Einfluss. Und auch der Bund ist diesbezüglich an die schweizerische Gesetzgebung und jene der Europäischen Union gebunden.
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