Am 23.01.2007 hat das BAZL in einer Medienmitteilung festgehalten, dass der gekröpfte Nordanflug zu beiden Seiten des Flugweges einen Luftraum von 3,5 nautischen Meilen benötigt.
Wir haben diese Aussage verifizieren lassen. Das Resultat:
Wir haben diese Aussage verifizieren lassen. Das Resultat:
In der Analyse wird festgehalten, dass aus Sicht Aviatik, technisch, rechtlich und gemäss internationalen Regulatorien, keine Anhaltspunkte gefunden werden konnten, die gegen die Einführung des gekröpften Nordanfluges sprechen.
Insbesondere konnten auch keine Bestimmungen gefunden werden, die einen Luftraum von je 3.5 NM rechts und links eines Flugweges vorschreiben.
Analyse Gekröpfter Nordanflug: Offene Fragen zum Luftraum (PDF, 1.5 MB)