Die Eidg. Räte hatten die Teilnahme der Schweiz an der EASA Ende 2005 gutgeheissen, und das grüne Licht des Bundesrates für die Mitwirkung am SES datiert von Anfang Mai dieses Jahres. Die seit 2003 bestehende EASA ist derzeit zuständig für die Aufsicht und Zulassung im technischen Bereich (Zertifizierung von Flugzeugen und Unterhaltsbetrieben). Sie wird ihre Aufgaben systematisch auf die übrigen sicherheitsrelevanten Bereiche der Zivilluftfahrt wie Flugbetrieb, Lizenzwesen oder Flugsicherung ausdehnen. Mittelfristig soll sie als verantwortliche Agentur für alle Belange der technischen und operationellen Flugsicherheit in Europa fungieren.
Der SES hat zum Ziel, die Effizienz und Sicherheit des europäischen Flugverkehrsmanagements zu steigern. Es geht einerseits um die Schaffung eines einheitlichen Zertifizierungssystems für europäische Flugsicherungsunternehmen und anderseits um die Bildung so genannter Funktionaler Luftraumblöcke. Im Gegensatz zu heute, wo die Zuständigkeitsgebiete der verschiedenen Flugsicherungen mehrheitlich an den Landesgrenzen enden, ist vorgesehen, diese Luftraumblöcke konsequent nach betrieblichen Kriterien festzulegen.
Die Teilnahme der Schweiz sowohl an der EASA als auch am SES muss formell durch die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU bestätigt werden. Auf der Schweizer Seite wird BAZL-Direktor Raymond Cron diese Vereinbarung unterschreiben. Die Teilnahme der Schweiz wird am ersten Tag des zweiten Monats nach der Unterzeichnung der Vereinbarung wirksam.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: Daniel Göring, Leiter Kommunikation, Telefon 031 324 23 35
Herausgeber:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: http://www.aviation.admin.ch