Die Flugbewegungen spätabends eindämmen – oder den Index verändern (NZZ)
Michael von Ledebur
Die kleine Flughafengemeinde Höri will sich entwickeln und gerät dabei ins Gestrüpp der Vorgaben. Neben der Lärmschutzverordnung des Bundes als gesetzlicher Grundlage zählt nämlich auch der Zürcher Fluglärmindex (ZFI). Der ZFI hält fest, wie viele Personen im Kanton von Fluglärm betroffen sind.