Mindestens 1000 Meter Flughöhe über Atomkraftwerken (NZZ)
Neue Sicherheitsbestimmung des BAZL
Flugzeuge müssen inskünftig im Instrumentenflug über Kernkraftwerken (KKW) im Umkreis von 1500 Metern eine Mindesthöhe von 1000 Metern einhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat diese zusätzliche Sicherheitsmassnahme getroffen. (NZZ, 24.2.05)
(ap) Die neue Weisung ist in erster Linie für die Definition neuer Flugrouten von Bedeutung. Im Nachgang der Anschläge mit Verkehrsflugzeugen in den USA am 11.