Dezember 2003
Mehr Nachtruhe und neue Ängste (TA)
Von Erwin Haas
Bis Ende Jahr muss der Flughafen Zürich auf Geheiss des Departements Leuenberger sein Gesuch um ein Betriebsreglement einreichen (TA vom Dienstag). In diesem Reglement, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) genehmigt werden muss, legt Unique An- und Abflugwege, Verfahren und Betriebszeiten fest, die über die «Verteilung» des Fluglärms entscheiden.
Wann erfolgen Südanflüge? (VFSN)
Jeden Montag bis Freitag:
06.00 bis 07.08 (regulär) und 21.00 bis 06.00 (in Ausnahmefällen).
Jedes Wochenende und an Feiertagen:
06.00 bis 09.08 (regulär) und 20.00 bis 06.00 (in Ausnahmefällen)
Ausnahmefälle sind, wenn Landungen nicht von Osten erfolgen können oder nicht von Norden erfolgen dürfen.
Ausführliche Antwort:
Aufgrund der deutschen Überflugbeschränkungen sollen Südanflüge auf die Piste 34 von werktags 06.00 bis 07.08 Uhr sowie an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen von 06.00 bis 09.08 Uhr erfolgen.
Plafonierung eint die Flughafenkritiker (NZZ)
SVP und FDP lehnen Bewegungsbeschränkung ab
Die Beschränkung der Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich wird im Rahmen des bevorstehenden Mediationsverfahrens ein zentraler Diskussionsgegenstand sein. Unter den Flughafenkritikern ist sie unbestritten. Wirtschaftskreise und bürgerliche Parteien lehnen sie ab, Regierungsrat und Flughafen wollen nicht Stellung nehmen.
ark.
Unique reicht neues Betriebsreglement ein (NZZ)
Gültigkeit bis zum Abschluss der Mediation
ege. Entsprechend der Verfügung des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 2. Dezember 2003 wird die Flughafenbetreiberin bis Ende Jahr ein vorläufiges Betriebsreglement mit Umweltverträglichkeitsbericht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichen.
Schweizer Niederlage im Fluglärm-Streit mit Deutschland (NZZ)
EU-Kommission weist Beschwerde ab
Der Schweizer Bundesrat ist mit seiner Beschwerde vor der EU-Kommission abgeblitzt. Diese hält die einseitigen Massnahmen Deutschlands im Fluglärm-Streit für angemessen und will keine Diskriminierung erkennen. Die Anflugregelung auf den Flughafen Zürich bleibt deshalb bestehen. Die Schweiz wird die Ablehnung wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
(sda) Die EU-Kommission hat die Beschwerde des Bundesrats gegen die deutschen Flugbeschränkungen für den Flughafen Zürich abgelehnt.