Gültigkeit bis zum Abschluss der Mediation
ege. Entsprechend der Verfügung des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 2. Dezember 2003 wird die Flughafenbetreiberin bis Ende Jahr ein vorläufiges Betriebsreglement mit Umweltverträglichkeitsbericht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichen.
Damit kommt die Unique (Flughafen Zürich AG) der Pflicht aus der Betriebskonzession, die ihr im Mai 2001 durch den Bund für 50 Jahre erteilt wurde, nach. Das einzureichende Betriebsreglement soll nur so lange Gültigkeit haben, bis mit den Ergebnissen der Mediation ein definitives Betriebsreglement ausgearbeitet werden kann. Die Genehmigung durch den Bund vorausgesetzt, wird das neue, vorläufige Betriebsreglement die vier vorherigen provisorischen Betriebsreglemente ersetzen.
Siebenstündige Nachtruhe
Gemäss Mitteilung von Unique sieht das neue Betriebsreglement eine Nachtruhe von 23 Uhr bis 6 Uhr vor, mit einer halben Stunde Toleranz für den Abbau von Verspätungen bis 23 Uhr 30. Im Übrigen entspreche das Reglement im Wesentlichen dem Flugbetrieb, wie er heute mit den Auflagen aus der deutschen Verordnung durchgeführt wird. Die zusätzlichen Ostanflüge und die neuen Südanflüge, die Unique aus betrieblicher, betriebswirtschaftlicher, topographischer und raumplanerischer Sicht ablehnt, sind im vorläufigen Betriebsreglement festgehalten.
Verlagerung der Warteräume
Im neuen Gesuch musste die bevorstehende Verlagerung der Warteräume berücksichtigt werden. Deutschland hatte im Juni 2003 angekündigt, die Warteräume Ekrit und Saffa, die sich im deutschen Luftraum befinden, per Februar 2005 aufzuheben. Die Verlegung in die Schweiz erfordert eine Anpassung der Luftraumstruktur. Die Änderungen der An- und Abflugrouten und deren Auswirkungen auf die Umwelt werden im Betriebsreglement aufgezeigt.
Das BAZL wird das Gesuch prüfen und anschliessend öffentlich auflegen. Während der Auflagedauer kann Einsprache beim BAZL erhoben werden.