Wehren Sie sich mit uns! Der VFSN hat für die Bevölkerungen eine Vorlage erstellt, um sich gegen die geplanten Südstarts geradeaus zu wehren. Bitte senden Sie diese bis am am 30. Januar 2025 an das BAZL. Weitere Details nachfolgend.
Am 10. Dezember 2024 hat das BAZL einen neuen Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich publiziert. Die Revision des SIL-Objektblatts Zürich hat das Bundesverwaltungsgericht erzwungen und Anpassungen im Bereich der Nachtruhe verlangt. Diverse Massnahmen werden aufgelistet wie zum Beispiel die Erhöhung der Lärmgebühren in der Nacht und Möglichkeiten zur Reduktion von Verspätungen. Diese Massnahmen begrüssen wir.
Weiterhin sind im SIL jedoch die Südstarts geradeaus beinhaltet. Das BAZL ist sogar der Meinung, dass verspätete Starts am Morgen zwischen 06:00 und 07:00 eine Ursache für die Landungen nach 23:00 seien und verlangt, dass bei Nebel ab 06:00 alle Starts direkt über den Süden geradeaus erfolgen sollen. Ebenfalls werden weiterhin Südstarts geradeaus bei Bise gefordert. Diese würden an Tagen mit Bise den ganzen Tag erfolgen. Starts sind massiv lauter als Landungen. Enorm viele Menschen im Süden würden einen weiteren Verlust der Lebensqualität erfahren.
Wehren Sie sich mit uns gegen die Südstarts geradeaus! Mit unserem Juristen haben wir eine Stellungnahme für die Mitglieder verfasst. Bitte unterschreiben Sie beiliegende Stellungnahme und schicken Sie diese bis spätestens 30. Januar 2025 an das BAZL. Je mehr Briefe das BAZL erhält, umso besser! Der Brief muss nicht eingeschrieben sein und der VFSN braucht keine Kopie.
Überzeugen Sie auch Freunde und Nachbarn, diese Stellungnahme einzureichen. Diese darf auch von Nicht-Mitgliedern verwendet werden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Verein Flugschneise Süd - NEIN
Der Vorstand
Hier die Dokumente:
- Medienmitteilung des BAZL: SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich: Anpassungen öffentlich aufgelegt
- Alle Dokumente zum SIL: Entwurf SIL Objektblatt Anpassung 2025
- Kommentar des VFSN: SIL-Objektblatt Flughafen Zürich: Stellungnahme des VFSN