Kommentar des VFSN zur Ablehnung der Flughafen-Nachtruhe-Initiative
Im April 2024 haben die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen über 7'000 Unterschriften für die Initiative eingereicht. Dies war seit langem wieder ein vereintes Vorgehen aller Organisationen. Die Initiative verlangt eine 7-stündige Nachtruhe von 23.00 bis 06.00. Diese sieben Stunden werden bereits heute im Zürcher Flughafengesetz angestrebt und trotzdem wird fast täglich nach 23.00 gestartet und gelandet.
Gemäss Betriebsreglement für den Flughafen Zürich darf die Zeit von 23.00 bis 23.30 für den Abbau von Verspätungen genutzt werden. Wenn allerdings fast täglich nach 23.00 geflogen wird, hat dies mit Verspätungsabbau nichts mehr zu tun.
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Initiative für ungültig erklärt. Dies mit der Begründung, dass das Bundesgesetz über dem Kantonsgesetz steht. Zusätzlich werden wirtschaftliche Gründe ins Feld geführt. Es wird auch auf geplante Massnahmen verwiesen, welche in Zukunft Entlastung bringen sollen. Siehe Erhöhung Lärmgebühren ab 23.00.
Diesen Entscheid des Regierungsrats bedauern wir und wir werden mit dem Initiativkomitee die nächsten Schritte prüfen.
Für die Bevölkerung sowie unsere Mitglieder ist es unbedeutend, ob die Nachtruhe aufgrund des gültigen Flughafengesetzes, der Initiative oder weiteren Massnahmen eingehalten wird. Wichtig ist nur, dass die siebenstündige Nachtruhe eingehalten wird und dies so rasch wie möglich.