Der Flughafen wurde vom Bundesgericht im Jahr 2010 gezwungen, Massnahmen zu treffen, damit die betroffene Bevölkerung am Morgen vor den Aufwachreaktionen geschützt wird.
Wir wenden uns an die Mitglieder, die in einer Ortschaft wohnen, die vom Schutzkonzept Süd – Phase 2 betroffen ist (Teile von: Stadt Zürich, Binz, Dübendorf, Fällanden, Herrliberg, Küsnacht, Maur, Opfikon, Wallisellen, Zollikon, Zumikon). Überprüfen Sie, ob sich Ihre Liegenschaft im Perimeter befindet: Schutzkonzept SÜD
Falls Sie im Bereich dieses Schutzkonzepts Süd wohnen, haben Sie vermutlich ein Schreiben des Flughafens Zürich hierzu erhalten. Sie wurden darin ultimativ aufgefordert, zu wählen, ob Sie Schalldämmlüfter, Fensterschliessmechanismen oder gar keine Schutzmassnahmen wollen. Für die Antwort wurde vom Flughafen eine Frist gesetzt.
Leider haben wir erst vor kurzem durch ein Mitglied von diesem Schreiben erfahren. Diesem Mitglied wurde eine Frist bis zum 31. Juli 2024 gesetzt. Wir haben es umgehend juristisch prüfen lassen und sind zur Erkenntnis gelangt, dass der Flughafen nicht berechtigt ist, Ihnen eine solche Frist zu setzen.
Folgende Schritte stehen Ihnen zur Verfügung:
A. Sie haben bereits einen Brief vom Flughafen erhalten…
- … und wünschen den Einbau von Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismen, dann können Sie unsere Antwort-Vorlage ignorieren.
- … und wünschen momentan keine Massnahme, dann können Sie unsere Antwort-Vorlage verwenden.
- … und haben dem Flughafen bereits mitgeteilt, dass Sie keine Massnahme wünschen, dann könne Sie unsere Antwort-Vorlage verwenden und ergänzen mit: «Hiermit widerrufe ich/wir meine/unsere Antwort vom XX.XX.2024.».
B. Sie haben noch keinen Brief vom Flughafen erhalten und Ihre Liegenschaft befindet sich im Perimeter…
- … Sie können abwarten, bis Sie angeschrieben werden
- … Sie können sich beim Flughafen melden unter Tel. 0800 84 14 14 oder projektleitung@schutzkonzeptsued.ch
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Verein Flugschneise Süd – NEIN
Die Antwort-Vorlage finden Sie hier:
Antwort als PDF-Datei mit Anleitung
Anleitung - Wichtige Hinweise zum Antwortschreiben an die Flughafen Zürich AG:
- Porto für einen Einschreibebrief: Briefmarken für insgesamt CHF 6.80 nötig. Bitte den Postaufgabebeleg (Quittung) sorgfältig aufbewahren.
- Wer Alleineigentümer ist, unterzeichnet allein.
- Bei Miteigentümern (z.B. bei Ehepaaren, bei Konkubinatspaaren) unterzeichnen beide Miteigentümer.
- Bei ungeteilten Erbengemeinschaften mögen bitte alle Erben nach dem Unterschriftenblock unterschreiben (bitte Vornamen und Namen auch mit Blockschrift ergänzen) oder der eingesetzte Willensvollstrecker möge dort unter Beilage eines Willensvollstreckerzeugnis unterschreiben.
Weitere Informationen zum Schutzkonzept Süd finden Sie hier:
https://www.vfsn.ch/schutzkonzept_phase2