Warum ist die Entscheidungsfindung betreffend den Zürcher Flughafen so langwierig?
Will der Flughafen Pisten, Rollwege etc. ausbauen, muss der Verwaltungsrat ein Plangenehmigungsverfahren beim Bund einreichen. Der Kanton als Miteigentümerin des Flughafens ist allerdings gesetzlich verpflichtet, mit 2 Delegierten und einem Regierungsmitglied im Verwaltungsrat des Flughafens Einsitz zu nehmen. Sie haben dort eine Sperrminorität, können aber nicht frei entscheiden, sondern sind an die Weisung des Regierungsrates gebunden. Der Verwaltungsrat des Flughafens kann nur mit ihrer Zustimmung Entscheidungen betreffend Pistenausbauten treffen. Befürwortet der Regierungsrat das Ausbauprojekt (erfolgte am 19.5.2021) erteilt er Weisung an die Staatsvertretung im VR der Einleitung des Plangenehmigungsverfahren beim Bund zuzustimmen. Diese Weisung unterliegt der Zustimmung des Kantonsrates. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat seiner Weisung zuzustimmen. Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) zusammengesetzt aus 14 Kantonsräten hat entschieden, dem Antrag des Regierungsrates zu folgen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Kantonsrat, den Pistenverlängerungen zuzustimmen. Unabhängig vom Entscheid, hat das Volk das letzte Wort!