Wir alle haben es aus den Medien erfahren. Der Kantonsrat (KR) hat am Montag, 19. Juni 2023, intensiv und teilweise emotional über die Pistenverlängerungen debattiert, dies obwohl bereits zuvor die Positionen weitgehend bezogen waren. Es geht um die Verlängerung der kürzesten Piste 28 nach Westen von heute 2’500m auf 2’900m sowie der Piste 32 nach Norden um 280m auf 3’580m. Die KR der verschiedenen Parteien und Regionen teilen sich fast ein 50/50 Verhältnis von Befürwortern und Gegnern. Während die Befürworter die Argumente der zusätzlichen Sicherheit, der Vereinfachung der Betriebsabläufe und dem daraus folgenden Abbau von Verspätungen und die dadurch gewonnene Nachtruhe betonten, befürchten die Gegner einen aus der Pistenverlängerung resultierenden Kapazitätsausbau für den Flughafen Zürich (Details siehe hier).
Aufgrund dieser Konstellation musste mit einem knappen Entscheid für oder gegen die Pistenverlängerungen gerechnet werden. Der KR hat den Entscheid verschoben. Ohne unvorhergesehenes Ereignis wird der KR-Entscheid auch nach den Sommerferien (erwartet wird dieser in der zweiten Hälfte August) knapp ausfallen.
Dank der vom VFSN am 27. November 2011 provozierten und erfolgreich geführten kantonalen Abstimmung, kann nun nach Vorliegen des KR-Entscheids das fakultative Referendum ergriffen werden. Die diametralen Interessen der Befürworter und Gegner der PV lassen erwarten, dass unabhängig vom Entscheid, die eine oder andere Seite das fakultative Referendum ergreifen wird.
Kleiner Exkurs: Was braucht es für ein fakultatives Referendum im Kanton Zürich? «Ein solches Referendum ergreifen können entweder 3000 Stimmberechtigte (Volksreferendum), 45 Mitglieder des Kantonsrates (Kantonsratsreferendum) oder zwölf Gemeinden oder die Stadt Zürich oder Winterthur (Gemeindereferendum).» Quelle: Initiativen, Referenden & Anfragerecht | Kanton Zürich (zh.ch)
Auch der VFSN überlegt sich ernsthaft, bei einem ablehnenden Entscheid des KRs, das Referendum zu ergreifen, allenfalls zusammen mit anderen PV-befürwortenden Organisationen. In einem solchen Fall werden wir besonders auf die Unterstützung aller Mitglieder angewiesen sein (siehe dazu auch den Artikel «Braucht es den VFSN noch?»). Wir bräuchten Sie zum Sammeln der dazu notwendigen 3'000 Unterschriften und bei Zustandekommen des Referendums für die entsprechende Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit im Süden sowie in anderen Regionen des Kantons.
Dieser Beitrag wurde zuerst in der VFSN-info I/2023 publiziert, die unseren Mitgliedern per Post zugestellt wurde. Jetzt Mitglied werden!