Gemäss Publikation im Bundesblatt vom 3.1.2022 darf der Flughafen wiederum nächtlich Messflüge durchführen.
Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr Mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung für Messflüge ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten gemäss folgendem Dispositiv erteilt: 1. Die von der Flughafen Zürich AG am 30. November 2021 beantragte Ausnahmebewilligung für Messflüge zwischen 23.30 und 02.00 Uhr im Zeitraum vom 14. bis 26. März 2022, jeweils von Montag/Dienstag bis Freitag/Samstag, wird unter den folgenden Nebenbestimmungen erteilt:
1.1 Die Messflüge sind soweit möglich tagsüber zu verkehrsarmen Zeiten durchzuführen. Bei Bedarf sind Massnahmen zum Schutz der Messflüge vor störendem Verkehr anzuordnen.
1.2 Messflüge ausserhalb der Betriebszeiten sind dem BAZL unter Angabe einer Begründung anzuzeigen.
Es ist nicht nachvollziehbar weshalb in Zeiten von Corona und damit einhergehendem reduziertem Flugbetrieb, Messflüge nach 23.00 Uhr durgeführt werden müssen.