Verlängerung der Pisten 28 und 32: Start des kantonalen Prozesses
Die Flughafen Zürich AG will zur Erhöhung der Sicherheit und der Stabilität des Flugbetriebs am Flughafen Zürich die Pisten 28 und 32 verlängern. Dafür muss sie ein Plangenehmigungsgesuch beim Bund einreichen. Der Regierungsrat hat der Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG die Weisung erteilt, der Einleitung eines Plangenehmigungsverfahrens zuzustimmen. Denn für Verwaltungsratsbeschlüsse über die Änderung der Lage und Länge von Pisten braucht es zwingend die Zustimmung der Staatsvertretung des Kantons Zürich im Verwaltungsrat. Die Weisung muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Der Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.