Messflüge um den Flughafen Zürich
Die von der Flughafen Zürich AG am 1. Dezember 2020 beantragte Ausnahmebewilligung für Messflüge zwischen 23.30 Uhr und 02.00 Uhr im Zeitraum vom 15. bis 27. März 2021 und vom 30. August bis 11. September 2021 wird unter den folgenden Nebenbestimmungen erteilt:
1.1 Die Messflüge sind soweit möglich tagsüber zu verkehrsarmen Zeiten durchzuführen. Bei Bedarf sind Massnahmen zum Schutz der Messflüge vor störendem Verkehr anzuordnen.
1.2 Messflüge ausserhalb der Betriebszeiten sind dem BAZL unter Angabe einer Begründung anzuzeigen
Anmerkung seitens VFSN:
Es stellt sich die Frage, weshalb in der jetzigen Zeit Messflüge während den Nachstunden notwendig sein sollen. Der Flugverkehr ist tagsüber derart reduziert, dass die Messflüge sicherlich ohne Störung des Flugplanes stattfinden können. Es müsste sich schon um Flüge handeln, welche Komponenten testen müssen, die nur Nachts sichtbar sind, wie z.B. Lichter.