Bern, 19.05.2020 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat das Plangenehmigungsverfahren für die Umrollung der Piste 28 des Flughafens Zürich eröffnet. Dank der Umrollung wird künftig die Zahl der Pistenquerungen von gelandeten oder zum Start rollenden Flugzeugen massiv reduziert. Damit wird eine wichtige Forderung des BAZL aus der Sicherheitsüberprüfung des Flughafens von 2012 erfüllt. Die öffentliche Auflage beginnt am 25. Mai und dauert bis zum 23. Juni 2020.
Die Piste 10-28 wird bei allen Betriebskonzepten für Starts und Landungen benötigt und teilt die Standplätze des Flughafens Zürich in zwei Hälften. Im Normalbetrieb (Nordkonzept) wird sie für den Start in Richtung Westen benötigt, gelandet wird von Norden auf der Piste 14. Sofern es sich nicht um Langstreckenflugzeuge handelt, die zum Dock E geführt werden, müssen alle gelandeten Flugzeuge die Piste 10-28 überqueren, um zu den Docks A und B zu gelangen. Beim zweiten wichtigen Betriebskonzept (Landungen aus Osten auf die Piste 28) müssen startende Flugzeuge von den Docks A und B ebenfalls die Piste 10-28 überqueren, um zur Startpiste 32 in Richtung Norden zu gelangen.
Eine 2012 vom BAZL beantragte Sicherheitsüberprüfung des Flughafens ergab, dass die jährlich rund 100?000 Pistenkreuzungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund hat die Flughafen Zürich AG (FZAG) nach umfangreichen Vorarbeiten dem BAZL ein Gesuch für eine Umrollung der Piste 28 eingereicht, um die Pistenquerungen massiv zu reduzieren.
Wegen der Pistenumrollung müssen diverse Gebäude der General- und Business Aviation weichen. Ersatzbauten sind im Westen des Flughafens vorgesehen.. Da sich im Projektperimeter auch ein geschütztes Moor befindet, werden zur Aufwertung des Flachmoors neue Moorflächen geschaffen. Zudem sind zwischen der Piste 14-32 und der Autobahn A53 Kloten–Bülach ökologische Aufwertungen als Ersatz für die Beeinträchtigunge