Ergänzend zu unserer Einsprache vom 10.10.2018 hat unser Anwalt im Namen des VFSN und von 6168 weiteren Person fristgerecht Einsprache gegen Änderungen im BR17, neue Fluglärmimmissionen in der Nacht, die Anpassung des Sicherheitszonenplans, die Planungswerte in der Nacht, die Vorverlegung von Slots in der ersten Nachtstunde und gegen vier zusätzliche Slot eingereicht. Das 24 Seiten umfassende Dossier geht detailliert auf alle anzufechtenden Punkte ein und umfasst formelle Punkte wie z.B. dass der Flughafen seinen Antrag ans BAZL nicht rechtsgültig unterschrieben hat, aber selbstverständlich auch zahlreiche juristische Argumente. Sofern das BAZL objektiv, sachbezogen und nach juristischen Kriterien urteilt, dann können sie dem Antrag des Flughafens nicht zustimmen.VFSN, 10.10.2019