Zum Hintergrund: Bereits im Oktober 2013 hatte der Flughafen Zürich beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Genehmigung für das sog. Ost-Entflechtungskonzept (BR 2014) beantragt, das insbesondere während der Schutzzeiten der 220. DVO geflogen werden soll. Die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz und Waldshut hatten sich wegen der mit dem BR 2014 verbundenen Mehrbelastungen für die südbadische Region vehement gegen dieses Konzept gewehrt und mit dem Gutachten der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung (GfL) auch Alternativen aufgezeigt. Dank der politischen Unterstützung der Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region und der Landesregierung BadenWürttemberg ist es gelungen, dass Herr Bundesminister Alexander Dobrindt die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums für eine Änderung der 220. DVO nicht erteilt hat, die zur vollständigen Umsetzung des BR 2014 notwendig wäre.
Das Teilgenehmigungsgesuch beinhaltet die Absenkung der Minimumhöhe bei Starts von vierstrahligen Flugzeugen von Piste 32. Schwere viermotorige Langstreckenflugzeuge – insbesondere die Airbusse A340 der Swiss – können diese Höhe oftmals nicht erreichen, weshalb für diese Flugzeuge auf der Piste 34 eine Ausnahmeregelung mit einer Minimumhöhe von 2500 ft gilt. Diese Ausnahmeregelung soll jetzt auch für die Piste 32 gelten. Des Weiteren die Anpassung der FL80-Regel beantragt, damit in der Nacht weniger dicht besiedeltes Gebiet überflogen werden kann. Heute wird nach 22.00 Uhr der Anflugsektor auf die Piste 28 großräumig umflogen, da bei sich anbahnenden Konflikten bis 8000 ft ü.M. keine Flexibilität mehr gegeben ist. Als Folge davon werden seit der Einführung der FL80-Regel vor rund sechs Jahren im flughafennahen Gebiet dichter besiedelte Gebiete überflogen. Mit der beantragten Änderung des Betriebsreglements sollen diese negativen Auswirkungen der FL80-Regel rückgängig gemacht werden.
Die Genehmigung des Teilgesuchs wird insbesondere im Bereich der Gemeinde Hohentengen a. H. nach den Lärmberechnungen der EMPA zu höheren Belastungen gerade in den Nachstunden gegenüber dem heutigen Zustand führen. Die bisher in der Schweiz liegende 43 dB(A)-Linie wird sich in der ersten Nachtstunde erstmals nach Deutschland erstrecken (Karte 15 des EMPA-Berichts). Bei einem Hintergrundpegel in Hohentengen unter 35 dB(A) in der Nacht wird diese Mehrbelastung deutlich wahrnehmbar sein.
Gegen das Gesuch können noch bis zum 14. Juli Einsprüche beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, erhoben werden. Der Landkreis Waldshut wird sich – wie bereits gegen das BR 2014 – auch gegen das Teilgenehmigungsgesuch zur Wehr setzen.
„Der Antrag des Flughafens Zürich zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Beitrag zur Lösung der Auseinandersetzung um die Flugverkehrsbelastung in Südbaden“, unterstrich Landrat Dr. Martin Kistler. Wir Landräte haben schon mehrfach unsere Bereitschaft bekundet, den Fluglärmstreit nach Jahrzehnten der Auseinandersetzung auch im Hinblick auf die ansonsten sehr guten grenzüberschreitenden Beziehungen zu den Nachbarkantonen in der Schweiz dauerhaft zu befrieden. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Auseinandersetzung in Verhandlungen auf Bundesebene zwischen den beiden Staaten nicht gelöst werden kann. Die regionalen Vertreter diesseits und jenseits des Rheins sind der festen Überzeugung, dass eine Lösung allenfalls bei einem „Bottom-up-Ansatz“ gelingen kann, bei dem die Regionen mit den kommunalen Vertretern und den Vertretern der Bürgerinitiativen gleichberechtigt mit Bund, Land und Kantonen mit am Verhandlungstisch sitzen. Der Prozess sollte dabei von zwei unabhängigen Persönlichkeiten aus der Schweiz und Deutschland moderiert werden. „Hierzu reiche ich meine Hand“, betonte Martin Kistler.