Gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom 30. Oktober 2013 verfügte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass die Flughafen Zürich AG die Lärmgebühren für Passagierflugzeuge überprüfen muss. Dabei sollten vor allem die Tagesrand- und Nachtzuschläge gemäss den Vorgaben des BVG angepasst werden.
Das von der Flughafen Zürich AG im Dezember 2014 vorgelegte Lärmgebührenmodell sieht Anpassungen in der Nachtzeit ab 21 Uhr sowie für die Morgenstunde zwischen 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr vor. Diese Lärmgebührenzuschläge wurden deutlich höher als bisher angesetzt. Damit sollen die Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den Nachtrandzeiten sowie für den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen motiviert werden.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können ab dem 3. Mai 2017 beim BAZL angefordert werden und sind elektronisch abrufbar unter: www.bazl.admin.ch. Die Anhörungsfrist dauert bis 7. Juni 2017.