Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), bzw. das jeweilige SIL-Objektblatt bildet die Grundlage für die Infrastruktur und den Betrieb eines Flughafens. Im Sommer 2013 hatte der Bundesrat das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich verabschiedet (SIL1). Dieses basierte weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur und dem aktuellen Betrieb. Mit der nun vorliegenden Anpassung des Objektblattes (SIL2) sollen die Grundlagen für wichtige Entwicklungsschritte des Flughafens gelegt werden. Im Zentrum steht die Erhöhung der Sicherheitsmarge. Dabei werden zusätzliche Erkenntnisse aus der Sicherheitsüberprüfung in den SIL aufgenommen, die im Nachgang an einen schweren Vorfall zwischen zwei startenden Flugzeugen eingeleitet worden war. Der 2013 publizierte Bericht zur Sicherheitsüberprüfung zeigte, dass der Flughafen Zürich zwar sicher betrieben wird. Bedingt durch die geographische Lage, die sich kreuzenden Pisten und Flugrouten sowie aus lärmpolitischen Gründen ist der Betrieb aber sehr komplex, was sich negativ auf die Sicherheitsmarge auswirkt.
Komplexer Betrieb bei Bise oder Nebel
Die grösste Herausforderung für den Flugbetrieb stellt heute vor allem der Betrieb bei Bise oder bei Nebel dar. Wird bei solchen Wetterlagen mit Südabflügen geradeaus gestartet, kann die Sicherheitsmarge deutlich verbessert werden. Mit diesem Konzept, das auch bei schlechter Sicht ermöglicht werden soll, wäre bei den prognostizierten Bewegungszahlen bis 2030 mit rund 13‘000 Südstarts geradeaus zu rechnen. Dies entspricht rund 7% der jährlichen Abflüge. Im Rahmen der nun vorliegenden Anpassung des SIL-Objektblatts wurden auch Varianten geprüft, um Südabflüge geradeaus während der Spitzenzeiten oder über den ganzen Tag hinweg zuzulassen. Aufgrund der zu erwartenden deutlichen Zunahme der Lärmbelastung sieht der Bund jedoch von weiteren Varianten für Südabflüge geradeaus ab.
Betrieb auf verlängerten Pisten ermöglichen
Bereits im Objektblatt von 2013 wurde die Raumsicherung für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 vorgenommen. Nun soll auch der Betrieb auf verlängerten Pisten ermöglicht werden. Mit der Verlängerung der Piste 28 von heute 2500 Meter auf 2900 Meter könnten sämtliche Flugzeugtypen auch bei schlechteren Bedingungen wie bei Nässe oder zu starkem Rückenwind auf dieser Piste landen. Heute weichen Langstreckenflugzeuge häufig auf den Südanflug aus, was die Komplexität des Betriebes erhöht. Mit der Pistenverlängerung 32 von 3300 auf bis zu 3700 Meter könnten auch schwere Langstreckenflugzeuge von dieser Piste starten, was zu weniger Kreuzungspunkten am Boden führen würde. Beide Massnahmen tragen damit nach Ansicht des Bundes zur Reduktion der Komplexität bei.
Im SIL 2 sind ausserdem zwei Routenoptimierungen enthalten, die einen sichereren und leistungsfähigeren Betrieb ermöglichen. Eine Routenanpassung betrifft Starts in Richtung Westen, bei der anderen Anpassung geht es um eine Ausdehnung der jetzigen Linkskurve bei Starts in Richtung Süden.
Insgesamt führen all diese Massnahmen zu einer deutlichen Reduktion der Komplexität des Flughafenbetriebs, was die Sicherheitsreserven entsprechend erhöht. Neben dem Sicherheitsgewinn lassen sich damit auch Kapazitätseinbussen, welche in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen eingetreten waren, wieder kompensieren. Eine Steigerung der Kapazität und damit eine Ausdehnung des Flugbetriebes ist aufgrund der Massnahmen aber nur in sehr beschränktem Umfang möglich.
Gebiet mit Lärmauswirkung festgelegt
Im Rahmen des SIL 2 wird zudem das Gebiet mit Lärmauswirkungen, das die Entwicklung des Flugbetriebes begrenzt, definitiv festgelegt. Diese Festlegung ist auch die Grundlage für die Erweiterung des Schallschutzprogramms. Neue Prognosen zeigen, dass in der Nacht grössere Gebiete belastet sind, als dies vor 2013 noch angenommen worden war. Diese Entwicklung, welche auf eine vermehrte Nachfrage von Langstreckenflügen spätabends zurückzuführen ist, hat sich bereits eingestellt. Für eine weitere Bewegungszunahme nach 22 Uhr bietet die nun festgelegte Lärmkurve indessen keinen Raum mehr.
Die öffentliche Auflage des SIL-Objektblattes und der dazugehörenden Berichte dient dazu, dass sich Behörden und Bevölkerung im Rahmen eines Anhörungs- und Mitwirkungsprozesses zum SIL-Objektblatt äussern können. Nach Auswertung der Eingaben sowie nach der allfälligen Bereinigung von Differenzen mit dem kantonalen Richtplan wird der Bundesrat das SIL-Objektblatt genehmigen. Sobald der Flughafen die nächsten Planungsschritte einleitet, sei es mit dem Gesuch für ein neues Betriebsreglement oder für Bauvorhaben, sind Einsprachen möglich.
Bundesamt für Zivilluftfahrt, 27.09.2016
Präsentation SIL Zürich (PDF, 1 MB)